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    Autokennzeichen bei Umzug bundesweit mitnehmen Altes Kfz-Kennzeichen behalten

    AUTO ZEITUNG
    Inhalt
    1. Autokennzeichen bei Umzug behalten (seit Januar 2015)
    2. Tipps zum Ummelden, nach einem Umzug
    3. Komplette Neuanmeldung eines Fahrzeugs

    Seit Januar 2015 weniger Bürokratie: Nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk darf das alte Autokennzeichen behalten werden. Das müssen Sie dazu wissen.

    Früher war alles so einfach. Ein Auto aus Bad Oldesloe in Schleswig-Holstein war ein echter "OD", ein oller Dussel, das Fahrzeug aus dem niedersächsischen Winsen an der Luhe ein "WL" – ein wilder Landwirt. Seit dem 1. Januar 2015 aber kann der Landwirt aus dem Norden auch ein Münchner Fahrer sein. Dann dürfen Autokennzeichen bei einem Umzug bundesweit mitgenommen werden - ein neues Nummernschild ist nicht mehr nötig. "Bürokratie wird abgebaut", hatte der damalige Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) die Reform 2013 gelobt. Einige Bundesländer hatten die Mitnahme des Autokennzeichens schon zuvor ermöglicht, Schleswig-Holstein etwa oder Nordrhein-Westfalen. Bei der Zulassungsstelle in Kiel haben in diesem Jahr gut 6600 Kieler Kennzeichen die Stadt verlassen, knapp 3300 fremde Kennzeichen kamen nach Kiel.

    Mit ungestempelten Kennzeichen fahren (Video):

     
     

    Autokennzeichen bei Umzug behalten (seit Januar 2015)

    Die Verkehrsministerkonferenz der Länder hatte sich laut Bundesverkehrsministerium schon im April 2012 für den Verzicht auf die Umkennzeichnung ausgesprochen: "Die Erfahrungen mit diesen Ausnahmeregelungen waren positiv. Deshalb wurde die Regelung bundesweit eingeführt." Ein zusätzlicher Antrag sei für die Mitnahme nicht nötig. Der Wohnsitzwechsel müsse aber weiter mitgeteilt werden. "Das ist eine Frage des Geldbeutels", sagt ADAC-Jurist Jost Kärger. "Man spart Kosten, muss nicht ein neues Kennzeichen prägen lassen." Zeitersparnis, Kostenersparnis - das sind auch für Herbert Engelmohr, Jurist beim Automobilclub von Deutschland (AvD), die Vorteile der Reform. "Der Preis für neue Schilder fällt weg." Allerdings werde man auch beobachten müssen, ob man die Halterdaten noch aktuell halten kann, wenn eine Ummeldung nicht mehr erforderlich ist. Andere mögliche Nachteile sieht Arnold Plickert, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Ein Auto etwa, das in München mit einem Kennzeichen aus Herne (Nordrhein-Westfalen) verkehrsbehindernd parke, werde vielleicht rascher abgeschleppt, weil jeder denke, "bis wir das raushaben, wie wir den erreichen können". Bei einem Halter aus München dagegen werde eher versucht, ihn zu erreichen. Und ein Fahrer im ländlichen Raum mit einem fremden Kennzeichen mache sich vielleicht schneller mal verdächtig, ein potenzieller Einbrecher zu sein.

     

    Tipps zum Ummelden, nach einem Umzug

    1. Nach wie vor muss eine Ummeldung in den neuen Zulassungsbezirk erfolgen
    2. Das vorherige Nummernschild darf man behalten
    3. Für die Ummeldung notwenig: Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, der aktueller TÜV-Bericht, Personalausweis, Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    4. SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (läuft über die Zollbehörden)

    Für seine Kollegen bedeute die Neuregelung einen Umdenkprozess. "Das ist schon ein Paradigmenwechsel. Man kann nicht mehr unterstellen, dass der Wohnort identisch ist mit dem Kennzeichen-Ort." In Nordrhein-Westfalen, wo die Regelung schon länger gilt, habe es keine Probleme gegeben - aber hier seien Autos aus anderen Städten des Bundeslandes auch keine Seltenheit. Letztlich, findet Plickert, seien erst mal die nächsten Monate abzuwarten. Auch einen psychologischen Effekt gibt es: Das Auto sei für einige identitätsstiftend, sagt ADAC-Verkehrspsychologe Ulrich Chiellino. "My car is my castle, mein rollendes Wohnzimmer" – das wollten viele mit der Heimat-Buchstabenkombination unterstreichen. Wenn jemand aus der bayerischen Provinz bei einem Umzug in die Millionenstadt Berlin sein Kennzeichen mitnehme, dann sei das ein Teil seiner Identität. "Andere freuen sich vielleicht, ein Kennzeichen mit einem schlechten Image loszuwerden, das sich über Generationen hinweg etabliert hat" – zum Beispiel den "ollen Dussel".

     

    Komplette Neuanmeldung eines Fahrzeugs

    •    Teil I und Teil II der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief)
    •    Personalausweis bwz. Reisepass
    •    aktuelle Meldebescheinigung
    •    elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) der Kfz-Versicherung
    •    neue Kfz-Nummernschilder
    •    gültiger TÜV-Bericht (HU)
    •    gültige Bescheinigung der letzten Abgasuntersuchung (AU)
    •    SEPA-Lastschriftmandat für den Kfz-Steuer-Einzug
    •    bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
    •    bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (sofern eingetragen)
    •    bei der Anmeldung durch einen Bevollmächtigten: Vollmacht des Fahrzeughalters sowie Personalausweis bzw. Reisepass und Meldebescheinigung des Bevollmächtigten

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