Erste-Hilfe-Maßnahmen: Das kann & muss jede Person tun
Bin ich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten?
- Gesetzeslage: Erste Hilfe leisten ist Pflicht
- Bin ich verpflichtet, zu helfen?
- Strafe: Was passiert, wenn keine Erste Hilfe geleistet wird?
- Verjährt der Tatbestand der "unterlassenen Hilfeleistung"?
- Tipps für die Erste Hilfe in brenzligen Situationen
- Erste Hilfe lernen: Wo und wie oft?
- Gaffen statt Hilfe zu leisten ist Verboten
- Fazit
Menschen in Notsituationen zu helfen ist nicht nur ehrenwert, sondern Bürgerpflicht. Dabei hindert oftmals die eigene Unsicherheit, zu helfen. Die gute Nachricht: Bei der ersten Hilfe lassen sich wenige Fehler machen! Alle Infos zur rechtlichen Lage und Tipps!
Es passiert nicht nur im Straßenverkehr: Wenn in direkter Nähe ein Unfall passiert, muss jede:r helfen. Das ist nicht nur eine moralische, sondern auch eine gesetzliche Pflicht. Dabei gibt es mehrere Gründe, warum Menschen zögern, erste Hilfe zu leisten: Neben dem fehlenden Wissen gehört die Angst, etwas falsch zu machen, zu den Hauptursachen, warum nicht geholfen wird. Die AUTO ZEITUNG gibt Tipps für das richtige Verhalten im Notfall!
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Führerscheinentzug im Ausland (Video):
Gesetzeslage: Erste Hilfe leisten ist Pflicht
Alle Menschen sind verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, wenn jemand in Not ist. Wer dies unterlässt, macht sich strafbar – so regelt es das Strafgesetzbuch unter dem Begriff der "unterlassenen Hilfeleistung" (§ 323c des Strafgesetzbuches). Doch wie sieht es in der Praxis aus?
Bei einem Notfall muss unverzüglich die bestmögliche (den eigenen Fähigkeiten entsprechende) Hilfe geleistet werden. So ist jede:r verpflichtet zu helfen, wenn beispielsweise eine Person in der Straßenbahn zusammenbricht oder man als erste:r an einer Unfallstelle ist. Dabei haben einige Personen Angst, etwas falsch zu machen oder die Verletzung der Person zu verschlimmern. Mitunter besteht auch die Sorge, für Schäden verantwortlich gemacht zu werden. Aus diesen Gründen wird manchmal keine Erste Hilfe geleistet, obwohl in Deutschland eine gesetzliche Pflicht dazu besteht, viele das auch wissen und die meisten auch mal einen Erste-Hilfe-Kurs abgelegt haben.
Wichtig zu verstehen ist, dass keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten sind, wenn eine Person bei medizinischen oder betreuenden Maßnahmen ihr Bestes gibt, um zu helfen. Der größte Fehler ist hier, nicht zu reagieren und nicht zu helfen.
Bin ich verpflichtet, zu helfen?
Wenn eine verletzte Person einer Gefahr ausgesetzt ist und ein anderer Mensch diese abwenden kann, ist Hilfeleistung erforderlich. Dabei ist jede:r Bürger:in verpflichtet, so viel Unterstützung zu leisten, wie möglich. Dafür muss man sich selbst aber keiner Gefahr aussetzen. Demnach muss beispielsweise niemand, der nicht schwimmen kann, ins Wasser, um eine ertrinkende Person zu retten. Mitunter ist es schon ausreichend, einen Notruf abzusetzen und die Unfallstelle abzusichern oder Verletzten Beistand zu leisten. Strafbar machen sich Menschen erst dann, wenn vorsätzlich keine Hilfe gerufen oder geleistet wurde, obwohl ganz offensichtlich eine Notlage vorliegt. Keine Konsequenzen sind zu fürchten, wenn klar davon ausgegangen werden kann, dass bereits Hilfe geleistet wurde.
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Strafe: Was passiert, wenn keine Erste Hilfe geleistet wird?
Wer in Kauf nimmt, dass Menschen in Not nicht geholfen wird und nicht eingreift, macht sich strafbar. So steht es im Strafgesetzbuch (StGB § 323c): "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
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Verjährt der Tatbestand der "unterlassenen Hilfeleistung"?
Tatsächlich verjährt die Frist für die unterlassene Hilfeleistung nach drei Jahren. Die sogenannte Vollstreckungsverjährung, also die zeitliche Grenze für die Durchsetzung einer bereits festgelegten Forderung, verjährt nach fünf Jahren.
Tipps für die Erste Hilfe in brenzligen Situationen
Ist Erste Hilfe nötig gilt immer: Ruhe bewahren!
Groben Überblick der Situation verschaffen
Notruf absetzen und die wichtigsten Informationen durchgeben (Wo ist etwas passiert, wer ist beteiligt, wie viele Verletzte, welche Art von Verletzungen)
Unfallstelle absichern, wenn nötig (Warnblinker anschalten, Warndreieck aufstellen, Warnweste anziehen) und auch sich selbst schützen
Verletzte ansprechen, beruhigen oder Erste-Hilfe-Maßnahmen leisten (stabile Seitenlage, Blutungen stillen, Brüche versorgen oder bei leblosen Personen eine Herzdruckmassage)
Erste Hilfe lernen: Wo und wie oft?
Jede Person mit Führerschein in Deutschland hat bereits einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert (Hier alle Infos zum Erste-Hilfe-Kurs). Schließlich ist dieser Voraussetzung für den Führerschein. Diese Bescheinigung über die Schulung ist ohne zeitliche Befristung. Das bedeutet, es gibt keine gesetzliche Pflicht, diese zu erneuern. Aber nicht nur, wenn dieser Kurs schon etliche Jahre zurückliegt, lohnt es sich, das eigene Erste-Hilfe-Wissen aufzufrischen. So fühlt man sich selbst sicherer in brenzligen Situationen und kann zum Beispiel die stabile Seitenlage oder eine Herzdruckmassage sofort anwenden. Zahlreiche Organisationen bieten Schulungen an. So gibt es Erste-Hilfe-Kurse beim Deutschen Roten Kreuz (DRK), dem Malteser Hilfsdienst, bei der Johanniter-Unfall-Hilfe, dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und diversen Gesundheitsorganisationen.
Gaffen statt Hilfe zu leisten ist Verboten
Wenn etwas Schlimmes passiert, gibt es leider immer auch Menschen, die gaffen. Dabei können gaffende Personen rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Wer zu einer Notsituation hinzukommt und dabei die Erste-Hilfe-Leistung anderer behindert, muss mit dem gleichen Strafmaß rechnen, wie bei einer unterlassenen Hilfeleistung. So droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Wird das Unfallopfer gefilmt oder fotografiert, drohen bis zu zwei Jahre Haft (§ 201a des Strafgesetzbuches). Es ist bereits eine Straftat, Aufnahmen von Unfallverletzten oder Unfalltoten zu machen – unabhängig davon, ob diese verbreitet beziehungsweise veröffentlicht wurden oder nicht.
Unfälle oder kritische Situationen stellen für jede Person eine Herausforderung dar und lösen oft Unsicherheit aus. Dennoch ist es wichtig, Ruhe zu bewahren, keine Angst zuzulassen und beherzt Erste Hilfe zu leisten. Denn das Schlimmste, das man in diesem Moment tun kann, ist gar nichts zu tun. Selbst kleine Hilfsmaßnahmen können Leben retten und einen entscheidenden Unterschied machen.