Behindertenparkplatz: Regeln/Beantragung/Bußgeld
Halten dürfen hier alle, parken nicht
- Alle dürfen auf einem Behindertenparkplatz halten
- Behindertenparkplatz: Vorgaben
- Behindertenparkplatz finden
- Behindertenparkplatz erkennen
- Behindertenparkplatz: Wer darf hier Parken?
- Blauer oder orangener Parkausweis
- Wo Behindertenparkausweis beantragen?
- Wer bekommt einen Behindertenparkausweis?
- Bußgeld: Strafe für Parken auf Behindertenparkplatz
- Behindertenparkausweis ohne Auto oder Führerschein
- Personenbezogener Behindertenparkplatz
Um besser am Alltag sowie dem gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können, gibt es für Menschen mit Behinderungen spezielle Parkplätze. Diese bieten mehr Bewegungsfreiheit sowie kurze Wege. Die AUTO ZEITUNG gibt alle Informationen zur Beantragung sowie der Nutzung eines Behindertenparkplatzes.
Alle dürfen auf einem Behindertenparkplatz halten
Behindertenparkplätze sind auf die Bedürfnisse von Menschen ausgelegt, die gehbeeinträchtigt oder auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Diese besonderen Bedürfnisse werden durch breitere Parkplätze sowie deren Nähe zu wichtigen Gebäuden oder zentralen Punkten unterstützt. In Tiefgaragen oder Parkhäusern sind Behindertenparkplätze häufig in direkter Nähe von einem Aufzug zu finden. Wer dort unerlaubt parkt, muss mit einem Bußgeld rechnen oder kann auch kostenpflichtig abgeschleppt werden. Halten darf auf einem Behindertenparkplatz allerdings jede:r: Man darf bloß das Fahrzeug nicht verlassen und muss jederzeit den Parkplatz räumen können. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
Vorschriften beim Parken verschärft (Video):
Behindertenparkplatz: Vorgaben
Ein Behindertenparkplatz muss gesetzliche Anforderungen bezüglich seiner Größe, der Neigung sowie der Oberfläche erfüllen. Um das Ein- und Aussteigen für Menschen mit Beeinträchtigungen zu erleichtern, ist ein Mindestmaß für Behindertenparkplätze vorgegeben. Dieses muss beim Seitenausstieg eine Länge von fünf Metern und beim Heckausstieg weitere 2,5 m betragen. Die Breite sollte mindestens 3,5 m betragen.
Behindertenparkplatz finden
Um alle rollstuhlgerechten Orte zu finden oder auch entsprechende Parkplätze in einer Gegend ausfindig zu machen, gibt es im Internet zahlreiche Seiten, die Abhilfe schaffen. So hat beispielsweise jede größere Stadt in der Regel alle öffentlichen Behindertenparkplätze in einem Stadtplan zusammengestellt. Diese lassen sich dann über eine Karte oder eine Standortsuche anzeigen. Zudem gibt es einige kostenfreie Apps, die Informationen über Behindertenparkplätze oder gut erreichbare Toiletten bereitstellen.
Behindertenparkplatz erkennen
Einen Behindertenparkplatz erkennt man an dem Zusatzschild, das einen Rollstuhlfahrer aufweist. Häufig ist dieses Zeichen auch auf dem Boden angebracht.
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Behindertenparkplatz: Wer darf hier Parken?
Eigentlich ist der Begriff Behindertenparkplatz irreführend, da nicht alle Personen mit einer Behinderung einen Behindertenparkausweis erhalten und dort parken können. Auf einem Behindertenparkplatz darf nur parken, wer den blauen Behindertenparkausweis hat ("Parkausweis für Personen mit Behinderung in der Europäischen Union"). Ein Behindertenausweis genügt nicht, um auf diesen speziell ausgewiesenen Parkplätzen parken zu dürfen.
Dafür kann man auch als nicht behinderte Person auf einem Behindertenparkplatz parken, sofern der:die berechtige Ausweisinhaber:in bei diesen Fahrten anwesend ist. Nicht erlaubt ist hingegen, wenn Besorgungsfahrten erledigt werden, bei denen der:die Ausweisinhaber:in nicht anwesend ist. Dann darf man keinen Behindertenparkplatz oder andere Sonderreglungen nutzen. Wichtig: Der entsprechende Behindertenparkausweis muss gut sichtbar im Fahrzeug liegen. Empfehlenswert ist, diesen hinter der Windschutzscheibe zu befestigen.
Blauer oder orangener Parkausweis
Den Behindertenparkausweis gibt es in blauer oder oranger Form. Der Unterschied: Während der blaue Ausweis mit Lichtbild Bundes- und EU-weit gilt, ist der orange Parkausweis ausschließlich in Deutschland – und meist nur regional – gültig. Mit dem blauen Parkausweis darf man beispielsweise auch bis zu 3 h im eingeschränkten Halteverbot oder auf Anwohnerparkplätzen stehen, gebührenfrei auf Parkplätzen mit Parkscheinautomat oder auch in Fußgängerzonen, in denen Be- und Entladen erlaubt ist. Also erlaubt der blaue Parkausweis die Nutzung bestimmter Ausnahmeregelungen.
Der orangene Parkausweis ist lediglich in der Bundesrepublik gültig und berechtigt nicht zum Parken auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen. Lediglich Berlin oder auch Brandenburg machen hier eine Ausnahme. Unsere Empfehlung: Wer in Europa unterwegs ist, sollte sich über die dortigen Regelungen erkundigen. Zwar gilt der blaue Behindertenparkausweis in Europa, jedoch haben einige Länder andere Parkregeln. Es ist empfehlenswert, sich über den entsprechenden Gültigkeitsbereich zu informieren, weil nicht nur Länder, sondern auch Kommunen selbst über Parkerleichterungen und Befreiungen entscheiden können.
Wo Behindertenparkausweis beantragen?
Einen Antrag für einen Behindertenparkausweis kann man bei der jeweils zuständigen Behörde stellen. In der Regel ist dies die Straßenverkehrsbehörde. Meist reicht der Antrag in Kombination mit einem Lichtbild sowie dem Nachweis über eine Schwerbehinderung und dem Merkzeichen. Der Parkausweis wird dann für die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises ausgestellt, maximal jedoch fünf Jahre. Ist dieser abgelaufen, kann ein neuer Antrag gestellt werden.
Wer bekommt einen Behindertenparkausweis?
Nicht jede mobilitätseingeschränkte Person kann einen Behindertenparkausweis beantragen. Der blaue Behindertenparkausweis wird in der Regel an Personen mit folgenden Beeinträchtigungen ausgestellt:
Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich Gehbehindert)
Merkzeichen "Bl" (Blind)
Vorsicht: Ist in dem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "G" vermerkt, das für erhebliche Gehbehinderung steht, oder ein "B", erhält man den Behindertenparkausweis oftmals nicht und darf dann auch nicht auf dem Behindertenparklatz parken. Hier besteht aber die Möglichkeit, den orangen Behindertenparkausweis zu beantragen.
Bußgeld: Strafe für Parken auf Behindertenparkplatz
Wer einen Parkplatz für behinderte Menschen ohne entsprechenden Behindertenausweis nutzt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Es ist jedoch allen Verkehrsteilnehmenden erlaubt, auf einem Behindertenparkplatz zu halten, sofern dieser Parkplatz bei Bedarf sofort verlassen werden kann. Wer dort hingegen parkt, riskiert neben dem Bußgeld auch abgeschleppt werden (Stand: Januar 2024).
Behindertenparkausweis ohne Auto oder Führerschein
Einen Behindertenparkausweis kann auch beantragen, wer kein Auto oder keinen Führerschein besitzt. Dieser Parkausweis ist nicht an ein Kennzeichen gebunden, sondern lediglich an die eingeschränkte Person. So können auch Eltern für ein schwerbehindertes Kind einen Behindertenparkausweis beantragen. Dieser darf dann nur genutzt werden, wenn das Kind auch mitfährt.
Personenbezogener Behindertenparkplatz
Am Arbeitsplatz oder Wohnort können auch personenbezogene Behindertenparkplätze eingerichtet werden. Wie der Name schon sagt, sind diese auf eine Person bezogen und können nicht von anderen Menschen genutzt werden, die einen Behindertenausweis haben. Erkennbar sind diese personenbezogenen Parkplätze an einem Verkehrsschild, an dem die Nummer des Behindertenparkausweises aufgeführt ist. Beantragen kann man so einen personenbezogenen Stellplatz jedoch nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass am Gebäude keine Garage oder fester Stellplatz zugewiesen ist und ausreichend Platz für einen Behindertenparkplatz vorhanden wäre.