Blinker an Fahrrädern: Beschluss
Bundesregierung will Blinker an Fahrrädern erlauben
Die Bundesregierung plant, in Zukunft die Benutzung von Fahrtrichtungsanzeigen (Blinkern) auf Fahrrädern zu erlauben. Ab wann die neue Regelung in Kraft tritt, ist noch ungewiss.
Blinker an Fahrrädern sollen nicht verpflichtend sein
Der Beschluss ist da: Die Bundesregierung will es ermöglichen, dass Blinker in Zukunft auch für Fahrräder, Pedelecs oder Dreiräder zur Verfügung stehen. Das Vorhaben geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hervor, über die zuerst die "Rheinische Post" berichtet hatte. Nach geltendem Recht dürfen bislang nur mehrspurige Fahrräder und Aufbauräder wie Fahrrad-Rikschas mit Blinkern ausgestattet werden.
Begründet wird die Entscheidung unter anderen mit einer verbesserten Sichtbarkeit der Radfahrer:innen (besonders im Dunklen). Auch eine verbesserte Reaktionszeit und -fähigkeit soll sich besonders bei älteren Verkehrsteilnehmenden auf Rad, Pedelec und Dreirad einstellen, da bei Handzeichen nur einarmig gefahren werden kann. Wann die neue Regelung in Kraft tritt, ist noch unklar, da sich der Entwurf einer Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung als besonders komplex erweist. Begrüßt wird der Beschluss vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) und dem Verkehrssicherheitsrat, die darin jeweils eine verbesserte Sicherheitssituation sehen. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
Keine Strafe trotz 30 km/h zu viel (Video):
Warum wir als AUTO ZEITUNG über Blinker an Fahrrädern berichten? Weil es nicht nur ein Zugewinn an Sicherheit für Menschen auf dem Rad bedeutet, sondern eben auch für jene am Steuer von Autos oder Lkw. Ob im Hellen oder Dunkeln: Fahrräder mit Blinker sind besser zu sehen. So gesehen kann man nur hoffen, dass der Beschluss möglichst bald in Kraft tritt und obendrein eine hohe Akzeptanz findet.