Gewährleistung/Garantie: Unterschied
Achtung beim Autokauf
Es ist ein Unterschied: Während die Garantie freiwillig ist, ist die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben. Doch was gilt bei welchem Schaden? Die AUTO ZEITUNG ordnet ein!
Unterschied von Gewährleistung und Garantie
Wird bei einem kürzlich gekauften Auto ein Mangel festgestellt, ist das ärgerlich. Doch genau dafür gibt es ja eine Gewährleistung oder eine Garantie. Doch worin besteht eigentlich der Unterschied und was wird wodurch abgedeckt? Das erklärt dieser Ratgeber der AUTO ZEITUNG. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
Beim Gebrauchtwagen den Kilometerstand checken (Video):
Was ist eine Gewährleistung?
Unter einer Gewährleistung versteht man die Rechte der Kundschaft bei einer mangelhaften Ware. Denn es muss ein mangelfreies Produkte übergeben werden. So ist der Handel gesetzlich verpflichtet, zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung/Sachmängelhaftung genannt) auf neue Ware und ein Jahr auf Gebrauchtwaren einräumen. Alles, was die Gewährleistung betrifft, ist im Paragrafen 437 und 438 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Wichtig: Privatpersonen können die Gewährleistung komplett ausschließen. Steht beim Gebrauchtwagenkauf mit einer Privatperson so ein Satz im Vertrag wie "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung", dann ist das zulässig und der:die Verkäufer:in muss weder etwas reparieren noch das Fahrzeug zurücknehmen.
Beim privaten Autokauf ist es tatsächlich üblich, dass der:die Käufer:in die Sachmängelhaftung ausschließt. Trotz des Ausschlusses der Gewährleistung haften verkaufende Privatpersonen aber dennoch für arglistig verschwiegene Mängel, beziehungsweise wenn absichtlich falsche Angaben gemacht worden sind. Weil die Käuferschaft aber in diesem Fall nachweisen müsste, dass die verkaufende Person davon wusste, ist dies in der Praxis oft schwer zu beweisen. Übrigens: Wurde im Kaufvertrag nicht ausdrücklich auf den Ausschluss der Sachmängelhaftung hingewiesen, gelten für den Privatverkäufer:in die gleichen Regeln wie für einen gewerblichen Autohändler.
Geschäftsleute bleiben Geschäftsleute
Wie bereits erwähnt, können Privatpersonen die Gewährleistung ausschließen. Geschäftsleute können dies nicht. Dies gilt auch dann, wenn beispielsweise ein selbstständiger Handwerker seinen gebrauchten VW Golf verkaufen will. In dem Fall kann er die Gewährleistung lediglich auf zwölf Monate begrenzen, ausschließen kann er sie nicht. Als Unternehmer:in gilt, wer sein Fahrzeug im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit verkauft – darunter fallen beispielsweise auch Ärzte:innen, Architekt:innen oder Rechtsanwält:innen.
Gewährleistung beim Autokauf
Beim Autokauf bedeutet eine Gewährleistung, dass mit dem Verkauf ein mangelfreies Auto geschuldet wird. Wenn hier dennoch Schäden oder Mängel nach dem Kauf erkennbar sind, die nach Alter und Beschaffenheit der Sache nicht auftreten dürften, können gewisse Rechte geltend gemacht werden. So kann beispielsweise verlangt werden, dass der Schaden behoben wird. Alternativ ist ein Rücktritt von Kaufvertrag möglich. Der Fehler muss jedoch bereits von Anfang bestanden haben. Verschleißteile fallen nicht darunter und sind ausgeschlossen. Auch Bauteile, die höherem Verschleiß ausgesetzt sind, sowie Bremsbeläge und -scheiben, Keil- oder Zahnriemen, Kupplung, Reifen oder die Batterie, muss die verkaufende Person nicht ersetzen. Ist ein Verschleißteil jedoch zum Zeitpunktes des Verkaufs schon kaputt, darf das zum Verkaufszeitpunkt nicht verschweigen werden.
Was ist ein Mangel?
Ein Mangel ist, wenn etwas am Auto nicht mit dem übereinstimmt, was beim Handel vereinbart wurde: Wenn beispielsweise mitgeteilt wurde, dass der Pkw nie in einen Unfall verwickelt war, man aber herausfindet, dass dies passiert ist. Wurde der Unfall jedoch erwähnt, ist dies kein Mangel. Seit 2022 müssen Händler:innen in einem Vertrag auch ausdrücklich auf Mängel hinweisen.
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Was ist eine Garantie?
Anders als die Gewährleistung, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegenüber dem:der Verkäufer:in besteht, ist die Garantie eine freiwillige Verpflichtung und richtet sich an die eigenen Bedingungen. Die Garantie umschließt ebenfalls die Haftung für gewisse Mängel. Eine Garantie muss jedoch nicht gewährt werden und jeder Hersteller kann sie unterschiedlich formulieren und auslegen. So kann sich die Garantie beispielsweise nur auf bestimmte Teile und nicht das gesamte Auto beziehen.
Wichtig bei der Garantie
Häufig ist die Garantie daran geknüpft, dass alle relevanten Inspektionen/Wartungstermine durchgeführt wurden. Wenn nachgewiesen werden kann, dass eine nicht durchgeführte Wartung mit einem monierten Defekt zusammenhängt, kann das Einfluss auf die Gewährung der Garantie haben. In der Garantiezeit ist es zudem empfehlenswert, sein Fahrzeug nicht in eine freie Werkstatt zu geben, sondern sich vorher zu erkundigen. Wenn der Hersteller feststellt, dass die Werkstatt die Reparatur oder Wartung nicht sach- und fachgerecht durchführt, kann im schlimmsten Fall die Garantie erlöschen. Tipp: Es kommt vor, dass eine Garantie gegen Aufpreis angeboten wird. Hier empfiehlt es sich abzuwiegen, ob sich der Aufpreis lohnt und was in der Garantie dann abgedeckt wäre.
Eine Gewährleistung besteht aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegenüber dem:der Verkäufer:in. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers und orientiert sich nach seinen Bedingungen. Eine Garantie kann nützlich sein, wenn Probleme auftreten, die nicht von der Gewährleistung abgedeckt sind.