CO2-Steuer in Frankreich: Drastische Erhöhung
AMG A35 wird 40.000 Euro teurer
Seit vielen Jahren müssen Neuwagenkäufer:innen in Frankreich eine zusätzliche Steuer zahlen, wenn ihr Wagen besonders umweltschädlich ist. Nun wurde diese Steuer verschärft, was für die größten CO2-Schleudern ab 2024 eine Strafe von bis zu 60.000 Euro bedeutet!
Verbrenner mit hohem Kraftstoffverbrauch werden in Frankreich ab 2024 richtig teuer. Um umweltfreundliches Fahrverhalten zu fördern, belegt Frankreich Fahrzeuge mit höheren Emissionen seit 2008 mit einer CO2-Strafsteuer (CO2-Steuer in Deutschland auf Sprit: So viel teurer sind Benzin und Diesel dadurch). Nun verschärft die Politik ihre Gangart und plant laut dem französischen Finanzministerium drastische Erhöhungen der Strafsteuer ab 2024. Dann steigen die Strafzahlungen progressiv in Gramm-Schritten. Straffrei bleiben lediglich Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von 117 g/km oder weniger. Die 1000-Euro-Grenze ist bereits bei einem Ausstoß von 141 g/km CO2 überschritten. Ab 163 g/km beträgt die Strafe dann 5105 Euro, ab 184 g/km schon 30.624 Euro. Für Neuwagenkäufer:innen eines Fahrzeuges mit einem CO2-Ausstoß von 193 g/km wird es richtig teuer – dann beträgt die Strafe satte 60.000 Euro. Damit wurde die Obergrenze für den Strafmalus deutlich nach oben korrigiert. 2023 lag diese noch für einen CO2-Ausstoß ab 226 g/km bei 50.000 Euro.
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Kosten für Kompaktsportler explodieren
Mit diesen CO2-Strafzahlungen werden nicht nur teure Sportler, sondern auch viele kleinere Modelle mit leistungsstarken Motoren deutlich teurer. So kostet beispielsweise ein Mercedes-AMG A35 hierzulande 58.840 Euro. Der Hersteller nennt für seinen Kompaktsportler den kombinierten CO2-Verbrauch von 188 g/km. Das würde dann nach der neuen Tabelle in Frankreich eine Strafsteuer von 40.468 Euro bedeuten. Und auch wer sich für einen Toyota GR Yaris entscheiden würde, müsste eine Strafe zahlen, die höher ist als der Herstellerpreis des kleinen Japaners. So kostet der GR Yaris aktuell ab 34.000 Euro, die Strafe würde aufgrund des kombinierten CO2-Verbrauchs von 186 g/km ganze 35.346 Euro betragen, was dann eine Gesamtsumme von fast 70.000 Euro bedeuten würde (alle Preise Stand: Dezember 2023).
Neu ist auch, dass ab 2024 die bisherige Deckelung der Strafsteuer auf 50 Prozent des Kaufpreises entfällt. Und nicht nur Neuwagenkäufer:innen treffen diese Sonderkosten, auch importierte Gebrauchtwagen unterliegen dieser Strafsteuer. Es gibt jedoch einen Abschlag von fünf Prozent für jedes Jahr, in dem der Wagen zugelassen war. Bislang waren es zehn Prozent.
Strafsteuer auch für Gewicht
Doch es geht nicht nur um die CO2-basierten Strafen, auch die Gewichtssteuer wird angepasst. Besteuert werden ab dem 1. Januar 2024 in Frankreich dann auch Fahrzeuge, die mehr als 1,6 t wiegen. Bislang galt das für Fahrzeuge ab 1800 kg. Die Strafe beträgt dann zehn Euro für jedes Kilogramm Übergewicht. Nach Gewicht besteuert werden ab 2025 auch Hybride. Für Fahrzeuge mit einer elektrischen Reichweite von mehr als 50 km wird ein Abschlag gewährt. Entweder 200 kg oder maximal 15 Prozent des Gesamtgewichtes. Bislang wurden diese Fahrzeuge, die aufgrund des doppelten Antriebsstranges meist schwerer sind, verschont. Pick-ups und SUV als Nutzfahrzeuge befinden sich bezüglich ihrer Klassifizierung noch in der Prüfung. Hier könnten einige Modelle der Strafsteuer entgehen oder einen Erlass erhalten.