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Leuchtende Markenlogos: Deshalb sind sie legal!

Leucht-Logos unterliegen scharfen Auflagen

Guntram Fiala Produkttest-Redakteur
Lena Trautermann
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Inhalt
  1. Leucht-Logos an Front und Heck: VW in Europa Vorreiter mit Golf und Touareg
  2. Darum sind Leucht-Logos seit 2023 legal
  3. Keine Nachrüstung für leuchtende Logos

Als erster Hersteller brachte VW in Deutschland 2023 leuchtende Markenlogos am Auto in Serie und kreierte damit einen Trend. Heute leuchten manche Autos wie ein Weihnachtsbaum. Darum ist der Leuchttrend legal!

 

Leucht-Logos an Front und Heck: VW in Europa Vorreiter mit Golf und Touareg

LED-Scheinwerfer und durchgehende Leuchtbänder sind mittlerweile weit verbreitet. Doch leuchtende Hersteller-Logos sind noch relativ neu … und beliebt. Viele Autofans mögen den erhellenden Look. Und falls sie gegen Aufpreis angeboten werden, spülen sie dem Hersteller Geld in die Kasse. Zudem sind sie zu Zeiten, in denen der Windkanal zunehmend das Autodesign diktiert, ein praktisches Stilmittel, um die Markenzugehörigkeit zu stärken und das Fahrzeug vom Wettbewerb abzuheben.

VW darf als Vorreiter in Sachen Leucht-Logos gelten. Mit dem VW Golf 8 Facelift bereicherte erstmals ein illuminiertes Logo an der Front die "Lichtsignatur" eines Serienfahrzeugs. Und dies war bereits die zweite Leucht-Logo-Premiere des Herstellers. VW brachte nämlich schon 2023 als erste Automarke ein leuchtendes Markenemblem am Auto auch in Deutschland auf den Markt. Beim im Mai 2023 präsentierten VW Touareg Facelift leuchtet allerdings das Logo rot und am Heck.
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Leslie & Cars zeigt das VW Touareg R Facelift (2023) im Video:

 
 

Darum sind Leucht-Logos seit 2023 legal

Seitdem ist nun auch hierzulande gängig, was man bisher vor allem aus den USA und China kannte. Denn zuvor wurde in Europa ein beleuchtetes Hersteller-Logo am Auto gesetzlich als Leuchtreklame eingestuft und damit verboten. Doch diese Regelung ist seit dem 4. Januar 2023 passé. Um Wildwuchs vorzubeugen, grenzen die UN-ECE-Regelungen R48 und R148 die Verwendung der Leucht-Logos allerdings ein.

Die leuchtenden Logos dürfen nicht größer als 100 cm² sein – damit sind Marken mit einem kleinen Logo im Vorteil –, runde Logos auf einen Durchmesser von knapp 11,3 cm begrenzt. Für den Kühler eines SUV oder einer repräsentativen Limousine darf das als klein gelten und dies ist auch der Grund dafür, dass der genannte VW Touareg nicht vorne und hinten logoleuchtet, sondern nur am Heck.

Von der AUTO ZEITUNG getestet und empfohlen:

Außerdem dürfen die Leucht-Logos nicht weiter als 75 mm von anderen Leuchtelementen entfernt sein und müssen auch auf die gleiche Art und Weise funktionieren. An der Front etwa bedeutet dies zumeist, dass das Logo mit einer durchgehenden Lichtleiste verbunden sein und entsprechend weiß leuchten muss. Hinten dagegen leuchtet das Markenemblem zwingend rot.

Der Gesetzgeber begrenzt auch die Zahl der hellen Embleme. Mehr als zwei dürfen nicht sein. Rein theoretisch könnten die sich auch an den Flanken des Fahrzeugs oder beide vorn oder hinten befinden. Wegen der zuvor genannten Einschränkungen und der beabsichtigten Signalwirkung dürften die meisten Hersteller sie aber bevorzugt vorne und hinten installieren. An den Seiten arbeiten ja viele Marken bereits ohnehin mit Logos, die von den Außenspiegeln auf den Boden projiziert werden. Diese sind allerdings nur im Stand zu sehen.

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Keine Nachrüstung für leuchtende Logos

Wer nun hofft, seinen Youngtimer bald mit einem brillierenden Markenemblem aufzutakeln, wird allerdings enttäuscht. Rechtlich zählen leuchtende Logos nun als Teil der Positionslichter des Fahrzeugs. Und die werden bei der Homologation geprüft und zugelassen. Eine Nachrüstung für Bestandsfahrzeuge ist nicht möglich, sofern dafür keine Typzulassung besteht. Bei Zuwiderhandlung kann es einen Strafzettel für die modifizierte Beleuchtung setzen. Im schlimmsten Fall erlischt sogar die Betriebserlaubnis.

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