Scan-Fahrzeuge gegen Falschparken
1000 Kontrollen pro Stunde
1000 statt 50 Kontrollen pro Stunde: Scan-Fahrzeuge sollen nach dem Willen der Bundesländer den Kampf gegen das Falschparken deutlich ausweiten. Nun liegt der Ball bei der Bundesregierung. So funktioniert das System!
Bundesländer forcieren Scan-Fahrzeuge gegen Falschparken
Sogenannte Scan-Fahrzeuge sollen deutlich mehr Kontrollen gegen Falschparken ermöglichen. Einem Bericht der Rheinischen Post zufolge forcieren die Bundesländer die massive Kontrollerhöhung und sprechen eine entsprechende Empfehlung für die neue Technik an die Bundesregierung aus. Sie fordern dazu auf, den rechtlichen Rahmen für den Einsatz der Scan-Fahrzeuge zu schaffen und der automatisierten Kennzeichenerfassung zu schaffen. Entsprechende Projekte gibt es nicht nur im EU-Ausland, darunter Dänemark, Schweden, Polen, Spanien oder Frankreich, sondern auch schon in deutschen Großstädten, darunter Berlin und Dortmund. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
So bei Gefährdung im Straßenverkehr verhalten (Video):
Wie funktioniert das System?
Autofahrer:innen, die ihr Fahrzeug abstellen wollen, kaufen entweder am Automaten oder per App auf dem Handy ein Parkticket. Dazu muss das Kennzeichen eingegeben werden, das so in die Datenbank der Scan-Cars gelangt. Das Scan-Fahrzeug fährt vorbei und erfasst per Kamera-Sensorik auf dem Dach die Kennzeichen der parkenden Autos. Wird ein Kennzeichen gescannt, das nicht in der Datenbank hinterlegt ist, schickt das System automatisch eine Nachricht an die Bußgeldstelle.
Was sind die Vorteile von Scan-Fahrzeugen?
Die digitale Überwachungstechnik mit Scan-Fahrzeugen benötigt kaum neue Stellen, um aber die Effizienz deutlich zu steigern. In ihrer Empfehlung rechnen die Bundesländer von 50 Kontrollen pro Person und Stunde. Dem gegenüber stehen bis zu 1000 Kontrollen mit einem Scan-Fahrzeug im gleichen Zeitraum. Durch die effektivere Ahndung werden mehr Bußgelder aufgrund von Falschparken eingenommen und zusätzlich reduziere sich die Zahl der Parkdelikte und blockierter Rettungswege.
Ist das Kennzeichen-Scannen datenschutzkonform?
Die Organisation "Agora Verkehrswende" begrüßt die digitale Kontrolle von Kennzeichen zur Parkraumüberwachung. Sie ließ ein Gutachten erstellen, um die rechtlichen Fragen zum Einsatz von Scan-Fahrzeugen in Deutschland zu klären. Das Ergebnis im Mai 2021: "Digitale Parkraumkontrollen sind sowohl mit dem Straßenverkehrsrecht als auch mit dem Datenschutzrecht kompatibel." Laut des Rechtsgutachtens seien zudem durch digitale Anwohner-Parkberechtigungen per Chip oder QR-Code bereits alle nötigen Daten erfasst und auch der Verwendungszweck der gleiche.
Der von der Rheinischen Post befragte ADAC-Verkehrsrechtsexperte Jost Kärger hingegen moniert die Rechtssicherheit: "Für einen anlasslosen Scan braucht es eine Rechtsgrundlage, die noch fehlt. Das ist auch eine Frage für die Datenschutzbeauftragten der Länder". Außerdem verweist er auf die schon bestehenden Schwierigkeiten mit permanenten Kennzeichen-Scans: "Ich erinnere an die Erfassung von Kennzeichen auf den Autobahnen für die Fahndung nach Straftätern, die gerichtlich gestoppt wurden."
Mit dem technischen Fortschritt geht eine zunehmende Digitalisierung einher. Warum sollte nicht auch die Verkehrsüberwachung von der neuen Technik profitieren und effizienter werden? Schließlich werden Kennzeichen zum Teil auch bei der Einfahrt in Parkhäusern oder an Flughäfen gescannt. Allerdings muss die Frage des Datenschutzes eindeutig geklärt sein. Dieses ist in Deutschland zurecht ein hohes Gut.