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Geht auch ganz einfach:

Automatische Kennzeichenerfassung: Gesetz

Kommt die Kennzeichenerfassung?

AUTO ZEITUNG

Zu Fahndungszwecken ist die automatische Kennzeichenerfassung im Gespräch. Ein Gesetzentwurf des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Januar 2021 könnte diese Praxis bald bundesweit erlauben.

Die automatische Kennzeichenerfassung bekam im Januar 2021 neuen Schwung. Ein Gesetzentwurf des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz soll Regelungslücken im Bereich der strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse schließen, was die automatisierte Nummernkontrolle bundesweit im öffentlichen Verkehrsraum mit einschließt. Für den Gesetzentwurf 2021 bedarf es noch der Zustimmung von Bundesrat und Bundestag. Das Gesetz möchte die Strafprozessordnung (STPO) überarbeiten. Der Paragraf 163g würde somit Strafverfolgungsbehörden wie Polizei oder Zoll "eine Befugnis zur automatischen Kennzeichenerfassung im öffentlichen Verkehrsraum zu Fahndungszwecken" erteilen. Dabei erfassen Kennzeichenlesesysteme vorbeifahrenden Autos mit Ort, Datum und Fahrtrichtung und gleichen das Nummernschild mit Fahndungsdatenbanken ab. Bis 2019 kam die automatisierte Kennzeichenerfassung bereits in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zum Einsatz – man berief sich auf das jeweilige Landespolizeigesetz. Schließlich erklärte das Bundesverfassungsgericht die Gesetze als zu weit gehend und somit verfassungswidrig.

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Neuer Gesetzentwurf zur automatischen Kennzeichenerfassung

2018 hatte schon einmal ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Vereinheitlichung der Regelung vorgelegen, der allerdings bei den Städten auf Kritik und Ablehnung gestoßen war: Man sehe eine automatische Kennzeichenerfassung "aus datenschutzrechtlicher Sicht derzeit als unverhältnismäßig an", hatte die Stadt Frankfurt am Main damals mitteilen lassen. Ein Sprecher des Landes-Innenministeriums in Baden-Württemberg hatte ebenfalls von verfassungsrechtlichen Bedenken gesprochen. Auch die Grünen im Bundestag hatten das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung als unverhältnismäßig abgelehnt. Von der Polizeigewerkschaft GdP war hingegen Zustimmung gekommen: Sie hatte die automatische Kennzeichenerfassung als Hilfe gewertet, damit die Arbeitsbelastung der Streifenpolizisten nicht überhandnimmt.
von Holger Ippen & Sven Kötter

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