Parkplätze: Strafzettel/Bußgeld/Rechte
Rechts vor links gilt nicht auf Parkplatz
Rechts vor links gilt auch auf Parkplätzen? Das ist nicht korrekt. Die AUTO ZEITUNG verrät, welche Vorfahrtregeln auf Parkplätzen gelten.
Hier gilt rechts vor links nicht
Auf einem öffentlichen Parkplatz ohne ausdrücklicher Vorfahrtregelung gilt kein rechts vor links. Dies geht aus einem veröffentlichten Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Nur in Ausnahmefällen gelte auf Parkplätzen die Rechts-vor-links-Regelung. Dies ist dann der Fall, wenn die Fahrspuren "eindeutigen Straßencharakter" haben. Ansonsten handelt es sich bei diesen Parkplätzen nicht um eine Fahrbahn, sondern um eine sogenannte Ladefläche, da primär Be- und Entladen wird. Diese Entscheidung betrifft öffentliche Parkplätze, also beispielsweise Baumarkt- oder Supermarktparkplätze wie von Aldi, Lidl, Rewe oder Obi. Da keine Vorfahrtsregeln auf einem Supermarktparkplatz gelten, empfiehlt es sich für Autofahrer:innen, sich mit anderen Verkehrsteilnehmer:innen zu verständigen und sich individuell über die Vorfahrt zu einigen. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
Diese fünf Parkplatzregeln werden häufig missverstanden (Video):
Wann gilt rechts vor links auf Parkplätzen?
Wie bereits erwähnt gilt rechts vor links ausnahmsweise dann auf Parkplätzen, wenn diese einen "Straßencharakter" aufweisen. Dies muss sich für die Verkehrsteilnehmer:innen eindeutig als solcher zeigen. Demnach, wenn der Parkplatz nicht der Aufteilung einer Parkfläche, sondern primär der Zu- und Abfahrt und damit dem fließenden Verkehr dient.
Strafzettel auf Privatparkplätzen
Wer sein Auto auf Privatparkplätzen von Supermärkten oder Krankenhäusern abstellt, findet in der Regel Hinweistafeln mit der Aufforderung, beim Verlassen des Autos eine Parkscheibe gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe zu legen. Außerdem wird die Parkdauer oft auf ein bis zwei Stunden begrenzt. Die zugehörigen Geschäftsbedingungen sind oft am Rand des Areals auf Tafeln ausgehängt. Rechtlich gesehen schließt man in diesem Moment mit Eigner:innen des Parkplatzes einen Vertrag ab. Wer sich nicht an diese Regeln hält, riskiert ein Knöllchen von meist 15 bis 30 Euro (Stand: Januar 2023). Wichtig: Weil das auf einem Privatgrundstück stattfindet, handelt es sich dann nicht um ein Bußgeld, sondern um eine Vertragsstrafe. Dabei werden oft nicht nur das unberechtigte Abstellen oder das Überschreiten der Parkdauer, sondern auch das Abstellen des Autos auf Behindertenparkplätzen oder auf einer Begrenzungslinie geahndet. Es lohnt sich übrigens in diesem Fall zu widersprechen, wenn man beispielsweise der:die Halter:in des Fahrzeugs ist, aber nicht selbst dort geparkt hat.
Vertragsstrafen von privaten Firmen zahlen?
Häufig werden private Parkplätze von privaten Firmen überwacht. Wie zum Beispiel von Park & Control, ParkDepot, BetterPark, fair parken, Contipark oder Euro Collect. Deren Zahlungsaufforderungen für eine Vertragsstrafe sind meist rechtens. Was man nicht zahlen muss, sind neben der Vertragsstrafe noch zusätzliche Kosten wie Anwaltskosten oder Inkassogebühren.