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Geht auch ganz einfach:

Motorradfahren mit Autoführerschein: B196 & Moped-Regeln

So darf man mit dem Autoführerschein Motorradfahren

Max Grigo Redakteur
Christina Finke
Inhalt
  1. Das bedeutet die Führerscheinerweiterung B196
  2. Warum gibt es die B196-Erweiterung?
  3. Regeln beim Motorradfahren mit dem Autoführerschein
  4. 2020 bis 2022: 185.000 Erweiterungen zum 125er-Fahren
  5. Kritik & Zustimmung zum 125er-Fahren mit Autoführerschein

Personen mit Pkw-Führerschein dürfen unter bestimmten Bedingungen ohne zusätzliche Führerscheinprüfung Motorradfahren. Die AUTO ZEITUNG erklärt die Regeln zum 125er- und Mopedfahren mit dem Autoführerschein.

 

Das bedeutet die Führerscheinerweiterung B196

Unter bestimmten Voraussetzungen ist seit Anfang 2020 das Motorradfahren auch mit dem Autoführerschein möglich. Seitdem dürfen Autofahrer:innen leichte Krafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, also 15 PS, fahren. Eine zusätzliche Prüfung muss für diese sogenannte B196-Erweiterung nicht abgelegt werden, es gibt aber Regeln: Wer ohne Motorradführerschein mit einer 125er unterwegs sein will, muss mindestens 25 Jahre alt sein, seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen und eine Schulung mit vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten in der Fahrschule absolvieren. Je nach Fahrschule muss man mit Kosten zwischen 500 und 1000 Euro für die Führerscheinerweiterung rechnen.
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Führerscheinentzug im Ausland (Video):

 
 

Warum gibt es die B196-Erweiterung?

Ziel der Einführung der B196-Erweiterung für den Führerschein Klasse B war es, "mehr Mobilität – insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität – zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit sicherzustellen", so das Bundesverkehrsministerium. Vor allem im ländlichen Raum solle das Motorradfahren mit dem Autoführerschein die individuelle Mobilität stärken und den Verkehr durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher machen.

 

Regeln beim Motorradfahren mit dem Autoführerschein

Welche Zweiräder nur mit dem Autoführerschein, also ohne B196-Erweiterung, bewegt werden dürfen, hängt vom Führerscheintyp beziehungsweise vom Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis ab: Fahrer:innen mit dem Autoführerschein der Klasse B dürfen Fahrzeuge der Klasse AM (vor 19.1.2013 Klasse M) fahren. Dazu gehören sowohl zweirädrige Kleinkrafträder (Klasse L1e-B) als auch dreirädrige Kleinkrafträder (Klasse L2e) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Klasse L6e). Sie dürfen maximal 45 km/h schnell fahren, Hubräume von höchstens 50 cm³ und eine Höchstleistung von 5,5 PS (4 kW) haben. Dazu zählen beispielsweise manche Roller oder Mopeds. Wer vor dem 1. April 1980 den Pkw-Führerschein der Klasse 3 erworben hat und noch immer in dessen Besitz ist, darf seit April 2013  auch Motorräder bis 48 PS (35 kW) fahren. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine 40-minütige praktische Prüfung. Nach zwei Jahren ermöglicht der Gesetzgeber, ebenfalls mit nur einer praktischen Prüfung, den vollwertigen Motorradführerschein zu machen.

 

2020 bis 2022: 185.000 Erweiterungen zum 125er-Fahren

Im ersten Jahr nach der Einführung der B196-Regelung  wurden laut Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bundesweit rund 78.000 Berechtigungen zum Führen von Leichtkrafträdern mit 125 cm³ und 11 kW (15 PS) eingetragen. In den Jahren 2021 und 2022 flachte das Interesse im Vergleich zum Premierenjahr um rund ein Drittel ab. Insgesamt erwarben in den ersten drei Jahren rund 185.000 Autofahrende die B196-Erweiterung. Im Ländervergleich stockten in Baden-Württemberg mit 589 pro 100.000 Personen die meisten ihren Klasse-B-Führerschein auf, darauf folgen Bayern mit 555 und Hessen mit 530 Eintragungen pro 100.000 Einwohner:innen. In Bremen und den östlichen Bundesländern wurde nur unterdurchschnittlich oft von der Regelung zum 125er-Fahren Gebrauch gemacht.

Bereits 2020, also im Jahr des Inkrafttretens der neuen Verordnung zum 125er-Fahren mit Autoführerschein, verzeichnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Rekordsteigerung bei der Zulassung von Krafträdern bis 125 cm³ Hubraum. Waren es 2019 noch 34.393, stiegen die Neuzulassungen 2020 mit 66.837 auf fast das Doppelte an. In den folgenden drei Jahren zeichnete sich ein leichter Abwärtstrend ab, mit 61.415 bewegen sich die Neuzulassungen 2023 jedoch nach wie vor auf einem wesentlich höheren Niveau als vor der Regelung zur B196-Erweiterung.

 

Kritik & Zustimmung zum 125er-Fahren mit Autoführerschein

Das Motorradfahren mit Autoführerschein zu ermöglichen stieß im Vorfeld weitestgehend auf scharfe Ablehnung und Empörung. Unter anderem warnten Fahrschulen, Ärzt:innen und Verkehrsexpert:innen vor den Gefahren, die von ungeübten Motorradfahrenden ausgehen würden, und prognostizierten steigende Unfallzahlen. "Dadurch kann es zu noch mehr Unfällen kommen", sagte etwa Florian Reifferscheid von der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschland (BAND). Autofahrende seien nicht darin geübt, mit Motorrädern umzugehen. Auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) übte scharfe Kritik. 125er könnten schneller als 100 km/h fahren und seien nach besonders stark motorisierten Motorrädern die gefährlichste Fahrzeugklasse in der Unfallstatistik, hieß es in einer Stellungnahme. Zweifel äußerte auch der TÜV: Ein "Kurzprogramm" sei nicht genug und vor allem die praktischen Fahrstunden seien unzureichend. Fahrlehrer:innen sahen das ähnlich. "Das zentrale Problem ist die fehlende fahrerische Kompetenz", so der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), Dieter Quentin. Die Schulung sei "völlig unzureichend".

Zustimmung, das 125er-Fahren mit Autoführerschein zu erlauben, kam von der FDP und dem Industrie-Verband Motorrad (IVM). "Der Vorschlag von Minister Scheuer geht in die richtige Richtung", so Verkehrsexperte Oliver Luksic (FDP). Mit zusätzlichen Fahrstunden könne man Autofahrer:innen durchaus zutrauen, ein motorisiertes Zweirad mit 15 PS (11 kW) "sicher und verantwortlich" zu steuern. Und der IVM teilte mit: "Das Leichtkraftrad ist eine sofort verfügbare Option zur Entlastung des fließenden und ruhenden Verkehrs gerade in hoch frequentierten Ballungsräumen." Die sauberen und ökonomischen Fahrzeuge könnten die Mobilität in Städten, aber auch ländlichen Regionen aufrechterhalten.

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