Parkscheibe richtig einstellen: Das sagt die StVO!
So das Knöllchen vermeiden
- StVO: Wann Parkscheibe benutzen?
- Wie Parkscheibe richtig einstellen?
- Wo muss die Parkscheibe im Auto liegen?
- Welche Vorgaben macht die StVO zur Parkscheibe?
- Welche Strafen drohen, wenn ich keine Parkscheibe verwende?
- Darf die Parkscheibe eine andere Farbe haben?
- Darf ich die Parkscheibe nachträglich weiterdrehen?
- Darf ich eine elektronische Parkscheibe verwenden?
- Wie bringe ich die Parkscheibe richtig am Motorrad an?
Auf vielen Parkplätzen muss eine Parkscheibe genutzt werden. Aber wie wird sie nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) richtig eingestellt? Und welche Strafen drohen, wenn die Parkscheibe nicht benutzt wird? Die AUTO ZEITUNG beantwortet Fragen rund um die Gesetze und Regeln zum Thema Parkscheibe.
Vor allem in Städten gibt es einfach zu viele Autos und zu wenig Parkplätze. Häufig dürfen Fahrzeughalter:innen ihren Wagen daher nur für eine bestimmte Dauer abstellen – etwa bei Supermärkten oder Krankenhäusern. Auf solchen Parkplätzen muss dann oftmals eine Parkscheibe genutzt werden, um nachzuweisen, dass die erlaubte Parkdauer nicht überschritten wurde. Die AUTO ZEITUNG erklärt, wie die Parkscheibe richtig eingestellt wird, welche Strafen bei Missachtung oder überzogener Zeit drohen und welche Regeln und Gesetze Autofahrer:innen sonst noch kennen sollten! Außerdem verraten wir hier, welche elektronischen Parkscheiben es gibt.
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Die besten elektronischen Parkscheiben im Test (Video):
StVO: Wann Parkscheibe benutzen?
Ausschlaggebend für die Kennzeichnung von Parkflächen ist das blaue Parkschild mit dem Buchstaben "P" (Verkehrszeichen 314). Ist die Parkmöglichkeit zeitlich begrenzt, wird zudem ein Zusatzzeichen angebracht, auf dem eine konkrete Zeitvorgabe zu finden ist. Möglich ist außerdem eine Schildkombination, die das Parken mit Parkscheibe etwa auf bestimmte Wochentage oder Uhrzeiten begrenzt.
Wie Parkscheibe richtig einstellen?
Die Parkscheibe wird immer auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt, so verlangt es §13 der StVO. Wer seinen Wagen etwa um 14.01 Uhr parkt, stellt die Ankunftszeit auf 14.30 Uhr. Die exakte Ankunftszeit einzustellen ist also weder nötig noch ratsam. Wird die Parkscheibe nämlich nicht möglichst genau auf die Markierungen für volle oder halbe Stunden einstellt, kann der Hinweis ungültig sein und es kann ein Verwarngeld verhängt werden.
Wo muss die Parkscheibe im Auto liegen?
Einen fest vorgeschriebenen Platz gibt es nicht. Wichtig ist nur, dass die Parkscheibe von außen gut ablesbar ist, also liegt sie am besten auf dem Armaturenbrett. Theoretisch wäre zwar auch das Ablegen auf der Hutablage erlaubt – ob die Ordnungsbeamt:innen sie dort vermuten, ist jedoch fraglich.
Welche Vorgaben macht die StVO zur Parkscheibe?
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist genau geregelt, wie eine Parkscheibe auszusehen hat. denn sie gilt als offizielles Verkehrszeichen. Zum einen muss sie laut Gesetz blau sein, über ein weißes, drehbares Ziffernblatt verfügen und mindestens 15 cm hoch sowie elf Zentimeter breit sein. Außerdem müssen sowohl volle als auch halbe Stunden angezeigt werden können und Ziffern sowie Schrift müssen der Norm DIN 1451 entsprechen. Wichtig: Es ist auch nur ein einziger Blauton für die Parkscheibe erlaubt, um genau zu sein der Blauton gemäß DIN 6171 "Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen". Alle anderen Farben beziehungsweise Blautöne sind für Parkscheiben verboten. Also auch die pinken Parkscheiben, die man häufig als Geschenk für Frauen findet.
Vorgaben zur Parkscheibe laut Anlage 3, Nummer 11 der StVO:
Maße: 110 x 150 mm
Farbe: Blaue Farbe mit weißer Scheibe inklusive Zeitangaben
Zeiteinteilung: Volle und halbe Stunden
Schrift/Ziffern: DIN 1451 (Schriften für den Straßenverkehr)
Welche Strafen drohen, wenn ich keine Parkscheibe verwende?
Wer gegen die Verpflichtung der Nutzung einer Parkscheibe verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses richtet sich danach, um wie viel die erlaubte Höchparkdauer überschritten wurde. Bei bis zu 30 min mehr werden 20 Euro fällig, bei bis zu 60 min sind es 30 Euro (Stand: Mai 2024). Wer bis zu zwei Stunden länger parkt als erlaubt, muss 35 Euro zahlen. Bei mehr als drei Stunden sind es 40 Euro. Wurde gar keine Parkscheibe verwendet, kann allerdings nicht ermittelt werden, wie viel länger der Wagen auf dem Parkplatz abgestellt wurde. Daher wird in diesem Fall meist ein Bußgeld in Höhe von mindestens 20 Euro verhängt. Eventuell muss auch damit gerechnet werden, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird – vor allem, wenn auf dem entsprechenden Parkplatz eigentlich ein eingeschränktes Halteverbot gilt. Punkte in Flensburg oder Fahrverbote hingegen sind nicht zu befürchten.
Darf die Parkscheibe eine andere Farbe haben?
Nein, die Parkscheibe muss immer blau-weiß sein. Und hier ist das Format sowie auch der Blauton genau vorgegeben. Andere Farben – egal ob rot, gelb, grün oder pink – sind nicht zulässig. Das gilt auch für zu kleine Parkscheiben. Wer eine solche individuelle Scheibe nutzt, riskiert ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro für widerrechtliches Parken ohne zulässige Parkscheibe – auch wenn die Scheibe gut sichtbar platziert und die Ankunftszeit korrekt einstellt wurde. Gleiches gilt für diejenigen, die ihre Ankunftszeit auf einen Zettel schreiben und ins Auto legen, weil sie gerade keine Parkscheibe zur Hand haben. Unerheblich ist jedoch, ob die Parkscheibe aus Plastik oder Pappe ist oder etwa über einen integrierten Eiskratzer am Rand verfügt.
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Darf ich die Parkscheibe nachträglich weiterdrehen?
Die zulässige Parkzeit ist erreicht – eigentlich bräuchte man aber noch ein bisschen mehr Zeit für Erledigungen. Also einfach fix die Parkscheibe weiterdrehen und schon ist wieder ausreichend Zeit vorhanden, oder? Beim Parken mit Parkschein können Autofahrer:innen schließlich auch einfach ein Ticket nachziehen, wenn die Zeit abgelaufen ist. Doch so einfach ist es mit der Parkscheibe leider nicht. Fällt so ein Täuschungsversuch auf, muss im schlimmsten Fall mit einer Strafe gerechnet werden. Haben sich Ordnungsbeamt:innen zuvor die eingestellte Parkzeit notiert, kommen später erneut an dem abgestellten Fahrzeug vorbei und bemerken den Täuschungsversuch, können sie trotz Parkscheibe ein Knöllchen an die Windschutzscheibe klemmen.
Durch die Beschränkung der Parkdauer sollen möglichst viele Fahrzeuge nacheinander die Chance bekommen, den Parkplatz zu nutzen. Wer mehr Zeit benötigt, hat daher nur eine Chance, die Parkzeit zu verlängern: Ausparken, einmal um den Block fahren und dann einen neuen Parkvorgang einleiten. So bekommen andere Verkehrsteilnehmer:innen die Möglichkeit, den Parkplatz für sich einzunehmen. Ein einfaches Vor- und Zurücksetzen des Wagens reicht hierfür nicht aus. Ebenfalls nicht erlaubt ist es, Begleiter:innen den Parkplatz freihalten zu lassen, während man selbst eine kleine Runde dreht. Die Reservierung eines Parkplatzes zählt als Nötigung im Straßenverkehr – und wird im schlimmsten Fall mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.
Darf ich eine elektronische Parkscheibe verwenden?
Bei elektronischen Parkscheiben wird die entsprechende Ankunftszeit mithilfe eines integrierten Bewegungsmelders automatisch eingestellt. Auch hier gilt: Es wird immer auf die nächste halbe Stunde aufgerundet, etwa von 14.31 Uhr auf 15 Uhr. Seit 2005 sind sie per Gesetz als Alternative zur klassischen Parkscheibe erlaubt – vorausgesetzt, sie erfüllen bestimmte Bedingungen. So muss eine amtliche Typgenehmigung vorliegen, um sicherzugehen, dass die Einstellung nach dem Abstellen des Motors nicht mehr verändert wird. Außerdem muss über dem Display das Wort "Ankunftszeit" stehen und das Verkehrszeichen 314 (weißes 'P' auf blauem Hintergrund) abgebildet sein. Das Display selbst muss über eine 24-Stunden-Zeitangabe verfügen und die Ziffern müssen mindestens zwei Zentimeter hoch sein, damit der Beginn der Parkzeit von außen gut und zweifelsfrei ablesbar ist.
Wie bringe ich die Parkscheibe richtig am Motorrad an?
Auch für Motorradfahrer:innen gibt es auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung keine Sonderregelung: Sie müssen genau wie Autofahrer:innen eine Parkscheibe anbringen. Da sich das allerdings nicht immer ganz einfach gestaltet, werden speziell für Motorräder gelochte Modelle im Handel angeboten. In Verbindung mit einem Kabelbinder lässt sich die Parkscheibe dann ganz einfach und gut sichtbar an der Vordergabel befestigen. Wichtig dabei: Den eingestellten Zeiger mithilfe eines Kabelbinders oder einem kleinen Kofferschloss an der Lochung fixieren, damit niemand die Parkscheibe im Vorbeigehen umstellen kann.