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Blitzer ohne Zulassung: Einspruch gegen Bußgeld Städte schalten Blitzer ab

Sven Kötter Testredakteur

Nach einer folgenschweren Vorschriftsänderung haben viele Rotlicht-Blitzer ihre Zulassung verloren. Der Abstand der Induktionsschleifen wurde ab Anfang 2017 sprachlich neu definiert. Es wird erwartet, dass zahlreiche Autofahrer Einspruch gegen Bußgelder einlegen.

Rotlicht-Blitzer der Firma Jenoptik haben wegen des Einschreitens der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) ihre Zulassung verloren. Betroffen sind Anlagen des Modells "Traffipax TraffiPhot III", deren Induktionsschleifen einen von den festgelegten 1,20 Meter abweichenden Abstand haben. Bis 2017 galt hier die Sprachregelung "soll", die auf Initiative der PTB hin ab 2017 auf ein "muss" geändert wurde. Wie viele Blitzer betroffen sind, lässt sich aktuell noch nicht sagen. Sicher ist, dass das betroffene Modell seit 30 Jahren deutschlandweit eingesetzt wird und rund 80 Kommunen betroffen sein könnten. Als erste hat die Stadt Düsseldorf am 11. Januar 2018 acht Anlagen außer Betrieb genommen. Hier wurde im Rahmen der Abnahme durch die zuständige Eichbehörde die folgenschwere Abweichung zuerst entdeckt. Auch in Hannover wurden Ende Januar 2018 zehn Blitzer, die ihre Zulassung verloren haben, abgeschaltet.

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Rotlicht-Blitzer verlieren Zulassung

Da die neue Sprachregelung für Rotlicht-Blitzer seit Anfang Januar 2017 gilt, könnten in der Folge zahlreichgeahndete Verstöße ungültig sein. Der ADAC riet betroffenen Autofahrern dazu, gegen die Rotlichtbescheide vorzugehen. Ob es zu einer Klagewelle kommt, ist noch nicht abzusehen. Allerdings wird erwartet, dass viele Autofahrer Einspruch gegen die Bußgelder einlegen. Blitzer-Anlagen, die keinen Induktionsschleifen-Abstand von 1,20 Meter haben, müssen für eine Fortsetzung des gesetzeskonformen Betriebs entsprechend umgerüstet werden.

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