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So Kfz-Versicherung kündigen: Fristen, Sonderkündigung & Tipps

Ohne Risiko Versicherung kündigen

Adele Moser Leitende SEO-Redakteurin
AUTO ZEITUNG
Ohne Risiko Versicherung kündigen
Für die meisten Versicherer ist der Stichtag für eine ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung der 30. November. Foto: Imago
Inhalt
  1. Kfz-Versicherung kündigen: Das sind die Fristen und Laufzeiten
  2. Was ist beim Kündigungsschreiben für die Kfz-Versicherung zu beachten?
  3. Kfz-Versicherung beim Fahrzeugwechsel kündigen 
  4. Sonderkündigungsrecht: Dann die Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen

Eine Kfz-Versicherung zu kündigen kann viele Gründe haben: einen Fahrzeugwechsel, einen günstigeren Anbieter, gestiegene Beiträge oder unzureichende Leistungen im Schadensfall. Damit bei der Kündigung der Autoversicherung keine unangenehmen Überraschungen für Versicherte entstehen, sind jedoch einige Dinge zu beachten.

 

Kfz-Versicherung kündigen: Das sind die Fristen und Laufzeiten

Die Kfz-Versicherung zu kündigen will gut geplant sein. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat, weshalb Versicherungsnehmende die Kündigung rechtzeitig an den Versicherer verschicken sollten. Daher gilt:

  • allgemein üblich ist die maximale Laufzeit von einem Jahr; vom 01. Januar bis zum 01.01. des Folgejahres

  • in diesem Fall ist der 30. November der Stichtag; dann muss das Versicherungsunternehmen die Kündigung erhalten haben

  • das Versanddatum auf dem Poststempel ist dabei nicht entscheidend – wichtig ist, wann die Kündigung beim Anbieter der Versicherung eingeht

  • daher: Wochenenden und Feiertage beachten

Inzwischen verwenden einige Kfz-Versicherungen den Tag des Vertragsbeginns als Beginn der Fälligkeit. Im Falle einer sogenannten "unterjährigen Kündigung" der Autoversicherung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Laufzeitende. Der Versicherer muss die Kündigung also einen Tag vor dieser Frist erhalten haben, damit sich die Kfz-Versicherung nicht um ein weiteres Jahr verlängert. Welcher Fälligkeit man unterliegt, ist im Versicherungsvertrag unter dem Stichwort "Hauptfälligkeit" ersichtlich: Steht hier der 1. Januar, handelt es sich um die reguläre Laufzeit mit dem 30. November als Stichtag für die Kündigung. Diese Fristen sind übrigens nicht willkürlich, sondern im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verankert.
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Kfz-Versicherung Typklassen erklärt (Video):​

 
 

Was ist beim Kündigungsschreiben für die Kfz-Versicherung zu beachten?

Grundsätzlich gilt: Viele Versicherer bieten praktische Onlineportale, um die Autoversicherung fristgerecht zu kündigen. Ob persönliche Vorliebe oder rechtlicher Hintergrund; das Versenden der Kündigung per Post oder Fax kann dennoch oft Sinn ergeben. Hierbei ist es zwingend erforderlich, alle nötigen Bestandteile in die Kündigung der Kfz-Versicherung aufzunehmen, damit diese auch rechtskräftig ist.
Anbei eine Checkliste zum Kündigungsschreiben:

  • die Adresse der versicherten Person sowie der Versicherung gehören an den Anfang des Schreibens

  • es folgt eine Betreffzeile ("Kündigung der Kfz-Versicherung")

  • der Kündigungswunsch inklusive Nummer des Versicherungsscheins und das amtliche Kennzeichen

  • eine Bitte um Eingangsbestätigung sowie Ort und Datum

  • die versicherte Person muss die Kündigung unterzeichnen, damit diese rechtlich wirksam ist. Achtung: Viele Unternehmen akzeptieren keine digitalen Signaturen – empfehlenswert ist, per Hand zu unterschreiben

Die schriftliche Kündigung der Kfz-Versicherung geht dem Anbieter idealerweise als Einschreiben mit Rückschein zu, damit das Versicherungsunternehmen den Empfang bestätigt. Auch ein Versand über den alten Weg per Fax ist möglich und gilt auch noch am Stichtag. Den Sendebericht des Faxgeräts sollten Versicherte mit Kündigungswunsch in jedem Fall aufbewahren. Nur wenige Kfz-Versicherungen lassen sich auch per E-Mail kündigen – hierbei gilt größtenteils, was im Vertrag steht. Ist in diesem die Kündigung in Textform gestattet, umfasst dies auch die Kündigung per E-Mail. Um sicherzugehen, dass die Kündigung korrekt zugestellt und zeitnah bearbeitet wird, empfiehlt sich indes nach wie vor der Versand der Kündigung per Einschreiben. Wer sich nicht gerne mit dem Verfassen solcher Schreiben befasst, muss dennoch nicht verzagen. Im Netz finden sich zum Thema Kfz-Versicherungskündigung zahlreiche Vorlagen und Muster.

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Kfz-Versicherung beim Fahrzeugwechsel kündigen 

Im Falle eines Fahrzeugwechsels und damit einhergehender Änderung des Versicherers ist zu beachten, dass die Kündigung der bisherigen Kfz-Versicherung erst erfolgen sollte, wenn die Police für die neue Versicherung unter Dach und Fach ist. Da Versicherungsunternehmen den Kaskoschutz potenziell ablehnen dürfen, können Fahrzeughalter:innen sonst im schlimmsten Fall ohne Versicherungsschutz dastehen. Wird das Fahrzeug verkauft, läuft die Kfz-Versicherung zunächst unverändert weiter. Um hier keine unliebsamen Überraschungen zu erleben, sollten Fahrzeughalter:innen das Fahrzeug vor der Übergabe an neuen Besitzer:innen abmelden. Die Abmeldebestätigung der Zulassungsstelle sendet man der bisherigen Versicherung zu, um diese zu informieren. Zusätzlich ist es ratsam, Käufer:innen per Kaufvertrag zu verpflichten, das Fahrzeug umgehend auf sich selbst anzumelden und zu versichern.

 

Sonderkündigungsrecht: Dann die Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen

Manchmal ist der Weg einer Sonderkündigung der Kfz-Versicherung unvermeidbar. In einigen Fällen unterstützt das Versicherungsvertragsgesetz eine außerordentliche Kündigung – auch hierbei gilt es, einige Dinge zu beachten. Im Rahmen einer Sonderkündigung ist im Kündigungsschreiben der konkrete Grund anzugeben, aus dem das Vertragsverhältnis außerplanmäßig beendet werden soll. Gründe können gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zum Beispiel sein:

  • §31 Kündigung nach Beitragserhöhung
    Erhöht die Versicherung grundlos die Beiträge, ohne einen entsprechenden Mehrwert zu bieten, können Versicherungsnehmende die Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen, was auch für anderweitige Vertragsänderungen gilt. Im Zweifel empfiehlt es sich generell, einen Rechtsbeistand zurate zu ziehen.

  • §92 Kündigung im Schadensfall
    Was erst mal erstaunlich klingt, ist tatsächlich zutreffend: Im Falle eines Schadens dürfen sowohl Versicherungen als auch Versicherungsnehmende das Vertragsverhältnis beenden. Natürlich nach der Regulierung des Schadens und unter Wahrung angemessener Fristen. Zu viel bezahlte Beiträge muss die Versicherung erstatten.

  • §96 Kündigung nach Veräußerung des Fahrzeugs
    Kauft man sich ein neues Fahrzeug, darf man sofort eine neue Kfz-Versicherung dafür abschließen, auch bei einem anderen Versicherungsunternehmen. Wurde das bis dato versicherte Fahrzeug verkauft, kann die Autoversicherung via Sonderkündigung beendet werden.

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