Hintermann ausgebremst: Haftung und Strafe
Wer ausbremst, der haftet
Wer einen Unfall verursacht, in dem er den zu dicht auffahrenden Hintermann ausgebremst hat, übernimmt die volle Haftung und muss zahlen. So hat das Amtsgericht Solingen entschieden.
Wer seinen Hintermann ausgebremst und in der Folge einen Unfall verursacht hat, muss zahlen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Solingen (Az.: 13 C 427/15) in der Streitfrage um die Haftung hervor. Ein eiliger Autofahrer fuhr dem Auto einer Frau, die mit vorschriftsmäßigem Tempo unterwegs war, dicht auf. Erst dann überholte er und scherte knapp vor der Frau ein. An einer roten Ampel hielten beide hintereinander. Bei Grün fuhr der Mann an, nur um kurz darauf wieder in die Bremsen zu steigen. Nach dem Auffahrunfall wollte dessen Versicherung nur ein Viertel des Schadens am Auto der Frau übernehmen. Diese bestand auf der gesamten Summe und zog vor Gericht. Dort bekam sie Recht. Der Richter wertete die Aktion, den Hintermann auszubremsen, nämlich als ein "Akt der Selbstjustiz", der so nicht akzeptiert werden könne. Für pseudoerzieherische Maßnahmen und Selbstjustiz ist im Straßenverkehr kein Platz.
Hintermann ausgebremst: Haftung und Strafe
Darüberhinaus kann das grundlose Ausbremsen eines Verkehrsteilnehmers auch als Nötigung ausgelegt werden, da die Bremsung ein Hindernis und somit eine Gewalteinwirkung auf den Hintermann darstellt. Auf Nötigung stehen auf bis zu drei Jahren Freiheits- oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, drei Punkte in Flensburg und ein bis zu drei Monate Fahrverbot.