Felgen reparieren: Das muss man wissen!
Kaputte Felgen durchaus zu retten
Einmal ordentlich den Bordstein mitgenommen und schon sind die Felgen hinüber. Also auf zur Felgenreparatur! Aber ist das eigentlich erlaubt oder sind die Alufelgen nach der Reparatur im Straßenverkehr nicht mehr zulässig?
!--endfragment-->!--startfragment-->Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und schon ist es passiert: Die heißgeliebten Alu-Räder sind hinüber – oder brauchen eine Felgenreparatur. Aber ist das überhaupt zulässig? Viele haben schon davon gehört, dass sie nach einem Schaden an den Alufelgen zwar eine Felgenreparatur vornehmen lassen können, sie dann aber mit den Felgen nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. So warnt auch der Verband der Automobil Tuner e. V. (VDAT) vor einer Felgenreparatur und meldet unter Berufung auf das Bundesverkehrsministerium, die Aufbereitung sei erlaubt, die Nutzung der reparierten Räder im öffentlichen Straßenverkehr jedoch nicht zulässig. Aber ist das auch tatsächlich der Fall? Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
An diese Achse gehört der bessere Reifen (Video):
Felgenreparatur ist je nach Verfahren erlaubt
Glücklicherweise nur zum Teil: Für die Felgenreparatur sind Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlungen sowie Rückverformungen an Alufelgen unzulässig. Wer so eine reparierte Alufelge im Straßenverkehr nutzt, gefährdet auch seinen Versicherungsschutz. Was aber erlaubt ist, ist die Beseitigung von bis zu einem Millimeter tiefen Beschädigungen im Grundmetall. Damit die Felgen nach der Felgenreparatur ihre Zulassung nicht verlieren, gibt es extra TÜV-geprüfte Rotationsschleifverfahren, wie sie in den TÜV-zertifizierten WheelDoctor-Fachbetrieben genutzt werden. Die Alu-Räder dürfen dann auch nach der Felgenreparatur im Straßenverkehr genutzt werden, ohne dass man befürchten muss, sich in einer rechtlichen Grauzone zu bewegen.!--endfragment-->
Wie teuer ist eine Felgenreparatur?
Die Felgenreparatur bei einem Profi kostet durchschnittlich zwischen 50 und 200 Euro pro Felge (Stand: November 2023). Die Kosten sind abhängig von der Schwere des Schadens, kleinere Schönheitseingriffe sind jedoch meist unter 100 Euro umsetzbar. Wer eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hat, erhält die Kosten meist komplett von der Versicherung erstattet.