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Wann gilt ein Tempolimit als aufgehoben?

So lange gilt ein Tempolimit!

AUTO ZEITUNG
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Tempolimit nach Auffahrt
Ein Tempolimit gilt nur bis zur nächsten Einmündung oder Kreuzung, vermuten viele Autofahrende. Aber stimmt das auch?
Inhalt
  1. Wann gilt ein Tempolimit als aufgehoben?
  2. Tempolimit aufgehoben: Nach einer Einmündung geblitzt?
  3. Tempolimit mit Gefahrzeichen/in Gefahrensituationen

Viele Autofahrer:innen fragen sich: Ist ein Tempolimit nach einer Einmündung, Kreuzung oder Autobahnauffahrt aufgehoben oder gilt es auch weiterhin? Wir klären auf!

Die Annahme, dass ein Tempolimit nach der nächsten Einmündung oder Kreuzung als aufgehoben gilt, hält sich unter vielen Autofahrenden wacker. Es erscheint logisch, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung beendet ist, sofern kein weiteres Schild darauf aufmerksam macht. Immerhin würden Autofahrer:innen, die erst nach dem Schild auf die Straße einbiegen, nichts von der Beschilderung wissen. Die gleiche Denkweise legen die meisten auf der Autobahn zugrunde: Nach einer Auffahrt ist ein Tempolimit aufgehoben. Aber stimmt das auch? Nein, denn eine Einmündung oder Autobahnauffahrt gilt nicht als Aufhebung einer Geschwindigkeitsbegrenzung.
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Wann gilt ein Tempolimit als aufgehoben?

Tatsächlich ist ein Tempolimit erst dann aufgehoben, wenn es durch ein entsprechendes Verkehrszeichen egalisiert oder durch ein anderes Gebotsschild verändert wird. Damit sind auch andere geschwindigkeitsregelnde Verkehrsschilder gemeint, etwa das gelbe Schild am Ortseingang oder Schilder mit abweichenden Höchstgeschwindigkeiten. Das bekannte schwarz gerahmte Aufhebungsschild ist rund und weist fünf schwarze Querstreifen auf weißem Grund auf. Ohne Geschwindigkeitsangabe hebt es sämtliche Tempolimits und Überholverbote auf. Bei der Aufhebung einer konkreten Geschwindigkeitsbegrenzung wird die graue Ziffer für die bisherige Höchstgeschwindigkeit von den schwarzen Streifen durchgestrichen. Einmündungen, Kreuzungen oder Auffahrten sind also kein Freifahrtschein. Im Zweifel gilt die Devise: auf das nächste Schild warten!

Von der AUTO ZEITUNG getestet und empfohlen:

 

Tempolimit aufgehoben: Nach einer Einmündung geblitzt?

In Einzelfällen kann es dem TÜV Thüringen zufolge vorkommen, dass ein Tempolimit an einer Auffahrt nicht wiederholt wird. Wer hier auffährt und die Geschwindigkeitsbegrenzung dadurch nicht angezeigt bekommt, kann auch nicht wegen einer Geschwindigkeitsübertretung belangt werden. Für alle anderen Autofahrenden gilt das Tempolimit nach einer Einmündung, Kreuzung oder Autobahnauffahrt jedoch nicht als aufgehoben – auch, wenn kein neues Verkehrsschild darauf hinweist. Wer trotzdem aufs Gas drückt und geblitzt wird, muss also mit einem Bußgeld und je nach Schwere des Verstoßes auch mit Punkten in Flensburg oder Fahrverboten rechnen. Ein prominentes Urteil dazu fällte das Oberlandesgericht Hamm im Jahr 1996 (Az. 2 Ss OWi 524/01). In einigen Fällen können aber auch Fahrer:innen belangt werden, die erst später in die Straße einbiegen. Auch wenn das Tempolimit nicht wiederholt wird. Gerade von Ortsansässigen wird nämlich angenommen, trotzdem Kenntnis über die geltende Höchstgeschwindigkeit zu haben.

 

Tempolimit mit Gefahrzeichen/in Gefahrensituationen

Tempolimits bei Gefahrensituationen wie scharfen Kurven, unebenen Fahrbahnen oder starkem Gefälle gelten nur so lange, bis die Gefahr eindeutig nicht mehr besteht. Ein Schild, das die Begrenzung wieder aufhebt, gibt es in den meisten Fällen nicht. Manchmal kommt es auch vor, dass Tempolimits auf einer bestimmten Strecke gelten, zum Beispiel für 400 Meter. Dies ist durch ein kleines schwarz eingerahmtes Schild mit weißem Hintergrund kenntlich gemacht, auf dem dann etwa "400 Meter" steht - mit jeweils einem schwarzen Pfeil nach oben links und rechts neben der Längenangabe. Durch ein Aufhebungszeichen müssen streckenbezogene Tempolimits nicht gekennzeichnet werden: Hier gilt die Tempovorgabe nur bis zum Ende des jeweiligen Abschnitts.

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