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Geht auch ganz einfach:

Ventilwächter für GEZ-Muffel Behörden legen Auto lahm

AUTO ZEITUNG

Ein leuchtend gelber Stöpsel macht Verweigerern des Rundfunkbeitrags, vormals GEZ-Gebühr, das Leben schwer. Viele Kommunen legen Autos säumiger Zahler mit dem Ventilwächter lahm.

Wer sich beim umstrittenen Thema Rundfunkgebühr gänzlich seiner Pflicht entzieht und auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht der Zahlung nachkommt, für den könnte es im Straßenverkehr unangenehm werden: Seit einiger Zeit sorgen nicht wenige Kommunen dafür, dass die Fahrzeuge von säumigen Personen Ventilwächter verabreicht bekommen. Bei diesem radikalen Schritt kommt das Auto, sobald es in Bewegung gesetzt wird, nach 600 Metern zum Stehen, weil die Luft aus dem Reifen entwichen ist. Widerstand ist zwecklos – der kleine leuchtend gelbe Stöpsel befindet sich abgeschlossen auf dem Reifenventil. Diese drastische Maßnahme wird jedoch erst als vorletzte Maßnahme durchgeführt, wenn sämtliche Mahnungen zuvor ins Leere liefen und auch eine Reaktion des Betroffenen ausbleibt.

Ventilwächter bei Verweigerung der GEZ-Gebühr (Video):

 
 

Ventilwächter statt Parkkrallen als Strafe

Die Ventilwächter haben die früher bewährte, jedoch aufwändigere Parkkralle abgelöst und kommen bereits in zahlreichen deutschen Kommunen zum Einsatz. Wie Medien berichten, wurden im Jahr 2014 rund 891.000 mal entsprechende Vollstreckungsbehörden seitens der Rundfunkanstalten um Amtshilfe geben, was gegenüber 2013 einem Anstieg um beträchtliche 27 Prozent entspricht. Seit Umstellung der vormals genannten GEZ-Gebühr auf den Haushaltsbeitrag sei die Zahl der Beitragskonten aber auch von 42 Millionen auf 44,5 Millionen gestiegen. Der Anteil derer, die das komplette Mahnverfahren durchlaufen und bei denen letztlich der Ventilwächter zum Einsatz kommt, sei im unteren einstelligen Prozentbereich angesiedelt, was aber immer noch bedeutet, dass es sich dabei um mehr als 10.000 Fälle pro Jahr handeln dürfte. Nicht unwichtig für Deutsche, die ohnehin einen Groll gegen die Rundfunkgebühr der öffentlichen Anstalten hegen: Die Maßnahmen, womit das ausstehende Geld eingetrieben wird, sind keine Entscheidung des Beitragsservices von ARD, ZDF und Co., sondern ausschließlich eine Sache der Vollstreckungsbehörden der Kommunen.

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