Scheidung: Streit um das Familienauto (Neues Urteil) Familienauto nach Scheidung weg?
Nach einer Scheidung werden die gemeinsamen Güter getrennt. Aber wer bekommt das gemeinsame Familienauto? Die Oberlandesgerichte in Koblenz und Frankfurt haben dazu Urteile gefällt.
In einer Familie wird das Auto meist von mehreren Personen gefahren. Doch wem gehört es nach der Scheidung? Dazu hat das Oberlandesgericht Koblenz jetzt ein neues Urteil gefällt (Az.: 13 UF 158/16). Im vorliegenden Fall wurde das Familienauto nach der Trennung von der Frau genutzt. Sie weigerte sich es an ihnen Mann abzutreten, obwohl der es bezahlt hatte. Das Gericht sprach dem Mann den Wagen und eine Nutzungsentschädigung von 29 Euro pro Tag zu, in der die Frau die Abgabe des Autos verweigert hatte. Insgesamt 7000 Euro. Die Begründung ruht vor allem in der Nutzung des Fahrzeugs: Der Mann sei für seinen Job stärker auf das Familienauto angewiesen als die Frau. Zudem gelang es ihr nicht nachzuweisen, dass der Mann ihr das Auto geschenkt hatte.
Mini-Peilsender für's Auto (Video):
Scheidung: Das passiert mit dem Auto
Doch, dass das Familienauto dem Familienmitglied zugesprochen wird, von dem es bezahlt wird, ist nicht unbedingt selbstverständlich. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aus dem Jahr 2015 (Az.: 2 UF 356/14)!--startfragment-->. Hier kam es darauf an, wofür der PKW hauptsächlich im Einsatz ist. So entschied das Gericht: Fährt eine Ehefrau den Wagen überwiegend für familiäre Zwecke, kann der Ehemann nach einer Trennung nicht die Herausgabe verlangen - selbst wenn er den Wagen ursprünglich gekauft hat. Wird der Wagen überwiegend im Interesse der Familie verwendet, gilt er als Hausgegenstand. Das ändert sich auch nicht, wenn der Wagen tagsüber für Fahrten zur Arbeitsstätte genutzt wird.!--endfragment-->!--startfragment-->