So funktioniert das Reißverschlussverfahren
So richtig einfädeln
Wie verhält man sich beim Reißverschlussverfahren richtig? Wer hat in welcher Situation Vorfahrt und was passiert, wenn man sich nicht daran hält? Die AUTO ZEITUNG erläutert die Regeln und nennt die Bußgelder bei ihrer Missachtung.
Wenn durch eine Baustelle oder einen Unfall nur noch eine Fahrspur genutzt werden kann, gilt laut Straßenverkehrsordnung das sogenannte Reißverschlussverfahren. Das umzusetzen, ist eigentlich ganz einfach. Denn wie ein Reißverschluss an einem Kleidungsstück, funktioniert das Verfahren auch im Straßenverkehr. Beim Schließen eines Reißverschlusses, beispielsweise an einer Jacke, greifen die einzelnen Zähne nacheinander ineinander. Verengt sich eine Fahrbahn, fädeln sich die Fahrzeuge genauso abwechselnd auf einer Spur ein. Was sich jedoch so leicht anhört, wird dennoch von vielen Autofahrer:innen falsch gemacht. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
So entstehen Phantomstaus (Video):
Wie funktioniert das Reißverschlussverfahren?
Ob durch einen Unfall, einen Stau oder eine nicht befahrbare Straße: Kommt es zu einer Fahrbahnverengung, gilt das Reißverschlussverfahren. Dadurch sollen Staus vermieden und der Straßenverkehr an Engstellen halbwegs in Bewegung gehalten werden. Angekündigt wird das Ende einer Fahrbahn durch unterschiedliche Schilder wie beispielsweise der sogenannten Verkehrslenkungstafel (Zeichen 531 bis 536), dem weißen, viereckigen Schild mit zwei Pfeilen (Anweisung "Reißverschlussverfahren"), oder auch einer elektronischen Leuchttafel.
Beim Reißverschlussverfahren sollen Autos bis zum Ende der Spur fahren und sich abwechselnd auf dem weiterführenden Fahrstreifen einordnen. Der Fahrbahnwechsel sollte dabei nicht schon mehrere hundert Meter vor der Verengung stattfinden – nur wer bis zum Hindernis vorfährt, verhält sich korrekt. Denn beim zu frühen Einfädeln wird viel zu viel Platz verschenkt, der dann an entsprechenden Stellen einen Stau verursachen könnte.
Gleiches gilt für zu dichtes Auffahren. Verkehrsteilnehmer:innen auf der freien Fahrbahn sind dazu verpflichtet, beim Reißverschlussverfahren andere auf ihre Spur zu lassen. Lässt das sich auf der Geradeausspur befindende Auto trotzdem keine Lücke zum Vordermann, um ein bequemes Einfädeln zu ermöglichen, ist es ratsam, anzuhalten. Aggressivität ist, wie im gesamten Straßenverkehr, auch hier Fehl am Platz: Bei einem Unfall kommen schnell Tatbestände wie Nötigung zur Betrachtung des Vorfalls hinzu. Übrigens: Bei Autobahnauffahrten gilt die Regelung zum Reißverschlussverfahren nicht – hier muss der Auffahrende den Fahrzeugen auf der Autobahn die Vorfahrt gewähren und seine Geschwindigkeit entsprechend anpassen.
Reißverschlussverfahren: Wer hat Vorfahrt?
Beim Reißverschlussverfahren sollen Fahrer:innen bis zum Ende der Fahrspur fahren und sich dann nacheinander auf die freie Spur einfädeln. Prinzipiell hat das Fahrzeug auf der freien Spur Vorfahrt. Dieser ist wiederum verpflichtet, den Fahrzeugen aus der endenden Spur die Einfahrt zu ermöglichen. Es ist jedoch nicht empfehlenswert, auf sein Recht zu bestehen. Es gibt hin und wieder Verkehrsteilnehmende, die sich nicht an das Verfahren halten, hier sollte man rücksichtsvoll sein, damit niemand zu Schaden kommt. Auch interessant: Rettungsgasse bilden
Droht ein Bußgeld?
Wer anderen den Wechsel auf die weiterführende Spur nicht ermöglicht, muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. Ein höheres Bußgeld droht, wenn eine Gefährdung (30 €) vorliegt oder dadurch ein Unfall (35 €; Stand: November 2023) entstanden ist. Wenn jemand den anderen Autofahrer jedoch partout daran hindert, die Spur wechseln zu können, kann das auch als Nötigung gewertet werden.