Motor laufen lassen: Ist Motor warmlaufen lassen verboten?
Nicht wenige glauben, dass es sinnvoll sei, den Motor im Stand warmlaufen zu lassen – vor allem bei Kälte oder vereisten Scheiben. Doch sowohl aus rechtlicher als auch aus technischer Sicht gibt es bessere Alternativen.
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Ist es erlaubt, den Motor im Stand warmlaufen zu lassen?
Nein, es ist nicht erlaubt, den Motor im Stand warmlaufen zu lassen. Denn das unnötige Laufenlassen des Motors verstößt gegen § 30 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO), wo steht, dass "unnötiger Lärm und vermeidbare Abgase" verboten sind.
Den Motor unnötig laufen zu lassen ist eine Ordnungswidrigkeit und dafür gibt es in Deutschland ein Bußgeld von 80 Euro (Stand: November 2025).
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Hilfe bei beschlagenen Autoscheiben (Video):

Warum ist der Mythos verbreitet?
Viele glauben, durch das Warmlaufenlassen der Motor schneller auf Betriebstemperatur gebracht oder die Heizung im Innenraum schneller warm wird. Tests zeigen jedoch: Selbst nach wenigen Minuten Warmlaufen bleibt das Motoröl kalt und die Heizung erzeugt nur wenig Wärme.
Schadet das Warmlaufen dem Motor oder der Umwelt?
Ja, das Warmlaufen des Motors ist schädlich. Aus mehreren Gründen:
- Der Motor im Leerlauf braucht länger, bis er seine Betriebstemperatur erreicht. Beim Warmlaufenlassen im Stand ist der Ölkreislauf nicht optimal aktiv.
- Der Kraftstoffverbrauch steigt unnötig und die Umwelt wird stärker belastet durch unverbrannte Kraftstoffanteile und höhere Emissionen.
- Bei kurzer Fahrtstrecke und kaltem Motor können Kolben und Zylinderwände schlechter geschmiert sein.
Alternativen zum Warmlaufen des Motors
Welche Bußgeld-freien Alternativen gibt es zum Warmlaufen des Motors? Beim klassischen Eiskratzen können Enteisungssprays helfen, für den schlimmsten Fall gibt es auch Varianten für die Türschlösser. Wer vorsorgen will, kann die Scheibe(n) vorab unter Frostschutzfolie verstecken. Eine kostenintensivere Variante ist eine Standheizung, die beispielsweise per Zeitschaltuhr oder Smartphone aktiviert wird. Den Mythos des heißen Wassers zum schnellen Enteisen sollte man lieber schnell wieder vergessen: Hier wird die Scheibe extremer Spannung ausgesetzt und springt schlimmstenfalls.
Darf man den Motor auf einem Privatgrundstück laufen lassen?
Nein, in der Regel nicht. Auch auf Privatgrundstücken gilt das Verbot aus § 30 StVO, wenn Lärm oder Abgase nach außen dringen. Nur auf vollständig abgeschlossenen Flächen – etwa Werkstattgelände – kann es erlaubt sein. Aber: Selbst dort ist es technisch unsinnig und umweltschädlich.










