Motor warmlaufen lassen: Strafe/Bußgeld
Warmlaufen lassen ist riskant
Um Innenraum und Motor vor dem Losfahren aufzuheizen, lassen nicht wenige Menschen im Winter den Motor ihres Autos im Stand warmlaufen. Dabei kann das Aufwärmen nicht nur dem Motor schaden, sondern auch ein Bußgeld einbringen. So hoch fällt die Strafe aus!
Besonders beim Eiskratzen starten viele Menschen gern den Motor des Autos und lassen ihn so vermeintlich im Stand warmlaufen. Um Lärm- und Schadstoffemission einzudämmen, behält sich der deutsche Staat vor, dafür ein Bußgeld von 80 Euro zuzüglich Verwaltungsgebühren zu verhängen (Stand: November 2023). Laut der Prüfgesellschaft GTÜ ist das Warmlaufen-Lassen nicht nur verboten, "sondern schadet der Umwelt und womöglich sogar dem Triebwerk selbst". Grund dafür sei, dass sich das Motoröl auch nach mehreren Minuten Leerlauf im Stand nur um wenige Grad Celsius erwärme. Außerdem arbeite die Ölpumpe bei niedrigen Drehzahlen nicht so wie im üblichen Gebrauch. Beide Aspekte sorgen für mangelnde Schmierung des Motors und steigern dadurch den Verschleiß – außerdem verursache der Motor bei kaltem Katalysator mehr schädliche Emission. Auch die Innenraum-Heizung funktioniert laut ADAC nur dürftig, wenn man den Motor bei niedrigen Temperaturen im Stand warmlaufen lässt. Auch interessant: Unsere Produkttipps bei Amazon
Der Goodyear-Wintertest 2022 im Video:
Alternativen zum Warmlaufen des Motors
Aber welche Bußgeld-freien Alternativen gibt es zum Warmlaufen des Motors? Beim klassischen Eiskratzen können Enteisungssprays helfen, für den schlimmsten Fall gibt es auch Varianten für die Türschlösser. Wer vorsorgen will, kann die Scheibe(n) vorab unter Frostschutzfolie verstecken. Eine kostenintensivere Variante ist eine Standheizung, die beispielsweise per Zeitschaltuhr oder Smartphone aktiviert wird. Den Mythos des heißen Wassers zum schnellen Enteisen sollte man lieber schnell wieder vergessen: Hier wird die Scheibe extremer Spannung ausgesetzt und springt schlimmstenfalls.