Viele Autos zu schwer zum Bordstein-Parken
Zu schwer für den Gehweg
Ein möglicher Präzedenzfall aus Hessen wirft Fragen zur Straßenverkehrsordnung auf: Manch großes Auto – vor allem SUV – sind rechtlich gesehen nämlich zu schwer, um auf Gehwegen parken zu dürfen.
Die Stadt Offenbach im Großraum Frankfurt am Main hat einen Präzedenzfall zum Parken von schweren Autos auf Gehwegen geschaffen. Henryk F., ein Bürger Offenbachs, hatte für seinen Audi e-tron (Vorgänger des Q8 e-tron) einen Bewohnerparkausweis erhalten, diesen jedoch im Februar 2023 nach wenigen Tagen durch die Stadt wieder entzogen bekommen. Der Grund: Das elektrische Oberklasse-SUV überschreitet das gesetzliche Limit zum Parken auf Gehwegen um circa 200 kg. "Da kaufe ich mir extra ein Elektrofahrzeug, um die Umwelt zu schonen, und darf dann nicht mehr in Offenbach parken", beschwert sich SUV-Fahrer Henryk F. gegenüber der Offenbach-Post. "Das ist doch ein schlechter Witz." Auch interessant: Unsere Produkttipps bei Amazon
Droht eine Strafe, wenn die Parkscheibe nicht sichtbar ist? (Video)
Gewichtslimit für das Parken auf Gehwegen
Rechtlich gesehen handelte die Stadt Offenbach allerdings im vorgegebenen Rahmen. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken auf Gehwegen lediglich in durch Schilder gekennzeichneten Bereichen und nur bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse des Fahrzeugs erlaubt. Die Idee hinter der Regelung ist, dass die Parkmöglichkeiten für Autos erhalten bleiben und nicht durch Lkw und Lieferverkehr blockiert werden. Angesichts des kontinuierlich steigenden Gewichts der Pkw, insbesondere SUV und solche mit Elektroantrieb, darf jedoch in Frage gestellt werden, ob die Regelung zum Parken auf Gehwegen 2023 noch ihren Zweck erfüllt.
Die Fahrzeuge (SUV/Elektroautos) sind zu schwer
Neben dem Audi e-tron überschreiten unter anderem aktuelle Modelle wie BMW X5, Range Rover Sport oder VW Touareg den Grenzwert. Allerdings ist das Problem nicht SUV-exklusiv. Auch die Elektro-Limousine BMW i7, der Geländewagen Mercedes G-Klasse oder der Elektro-Van VW ID. Buzz sprengen das Limit (alle Angaben Stand August 2023). So lange es sich nicht um einen klassifizierten Lkw handelt, gibt es allerdings die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Diesen Weg ging auch Henryk F.
Ob die Parkregelung der StVO überarbeitet gehört oder Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t nichts auf Gehwegen verloren haben, bietet Potenzial für eine vortreffliche Stammtisch-Diskussion. Unabhängig von der Rechtslage gilt allerdings erst einmal: Wo kein Kläger, da kein Richter.