Geblitzt: Andere Person angeben Fragwürdiges Vorgehen – Raser bleibt straffrei
Geblitzt werden und eine andere Person angeben – mit diesem fragwürdigen Vorgehen entging ein Raser seiner Strafe. Der Verkehrssünder war auf einer Bundesstraße, auf der ein Tempo von nur 120 Stundenkilometer erlaubt ist, mit einer Geschwindigkeit von 180 Stundenkilometern unterwegs und wurde dabei geblitzt. Deswegen sollte der Raser eine Bußgeldstrafe in Höhe von 480 Euro zahlen und für einen Monat seinen Führerschein abgeben. Doch nachdem der Temposünder geblitzt wurde, wurde der Mann im Internet auf jemanden aufmerksam, der damit warb, eine andere Person angeben zu können. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (20. Februar 2018; Az.: 4 Rv 25 Ss 982) blieb der Geschwindigkeitssünder schließlich straffrei.