Markenlogo am Auto entfernt (gecleant): Strafe
Ärger wegen fehlendem Emblem
In Österreich erhielt ein Autofahrer eine Strafe in Höhe von 60 Euro, weil sein Smart keine Markenlogos hatte – vom Vorbesitzer waren sie entfernt worden. Hintergrund ist das österreichische Kraftfahrgesetz, das vollständig sichtbare Namen oder Marken des Erzeugers verlangt. Ob in Deutschland auch solch eine Verordnung existiert, das "Cleanen" der Markenlogos also verboten ist, beantwortet das Video! Hinweis: Videos der AUTO ZEITUNG werden vom Facebook-Browser nicht unterstützt. Zum Abspielen bitte einen externen Browser wie Firefox oder Chrome nutzen. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
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