Fahrrad und rote Ampel - Strafe: Probezeit für Autofahrer verlängert Bußgeld und Aufbauseminar
Autofahrer aufgepasst: Gesetzesübertretungen mit dem Fahrrad können heftige Strafen nach sich ziehen. Beim Überfahren einer roten Ampeln verlängert sich bei Führerschein-Neulingen die Probezeit
Verkehrssünden mit dem Fahrrad können weitreichende Folgen für Autofahrer haben, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden. Wer dann als Radfahrer zum Beispiel eine Ampel missachtet, bekommt nicht nur ein Bußgeld von 45 Euro und Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Fahrrad und rote Ampel: Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert
Die Probezeit verlängert sich dann auch auf vier Jahre, und der Radler muss an einem teuren Aufbauseminar teilnehmen. Darauf weist der ADAC hin. Wer seinen Führerschein macht, erhält die Fahrerlaubnis zunächst auf Probe für zwei Jahre.
Diese Zeit verlängert sich nach schwerwiegenden Verkehrsverstößen auf vier Jahre, ein Aufbauseminar ist Pflicht. Viele wissen dem ADAC zufolge nicht, dass auch mit einem Fahrrad schwerwiegende Verkehrsverstöße möglich sind.
AUTO ZEITUNG