Dashcam-Überwachung verboten: Video Bußgeld wegen Dashcams im Auto
Ärgerlich: Man kommt auf den Parkplatz und stellt fest, dass ein unbekannter der Wagen beschädigt hat. So erging es auch einer 52-jährigen Autofahrerin. Doch sie hatte Beweise: Zwei in ihrem Auto installierte Dashcams hatten den Vorfall aufgenommen. Als die Autofahrerin damit zur Polizei ging folgte jedoch das böse Erwachen. Anstelle einer Fahndung nach dem flüchtigen Autofahrer, leiteten die Beamten ein Bußgeldverfahren gegen sie ein. Sie musste 150 Euro Strafe zahlen, da die Überwachung durch Dashcams im Auto nicht zulässig ist. Das Amtsgericht München urteilte das anlasslose und permanente Filmen verstieße gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Die Überwachung des öffentlichen Raumes durch Privatpersonen sei verboten (Az.: 1112 OWi 300 Js 121012/17).