Geschwindigkeitsassistent Pflicht: Kommentar
Tempobremse per Speedlimiter?
Mitnichten ist die automatische Tempobeschränkung ein Eingriff in die Autonomie des:der Autofahrenden, kommentiert AUTO ZEITUNG-Mitarbeiter Holger Ippen. Vielmehr handelt es sich beim auf Knopfdruck ausschaltbaren Speedlimiter um eine technische Hilfe.
Neue Fahrzeugtypen müssen ab 6. Juli 2022 zwingend mit einer automatischen Tempobeschränkung (Speedlimiter) ausgestattet sein. Seine Aufgabe ist es, für gesetzeskonformes Einhalten der Tempobegrenzungen zu sorgen. Doch was hier nach einem kräftigen Eingriff in die selbstbestimmte Fahrerhoheit klingt, ist in Wirklichkeit nur eine technische Hilfe, die einen unterstützt, aber weder Entscheidungen noch Verantwortung abnehmen soll und kann. Sie ist also nur ein weiteres digitales Fahrerassistenzsystem. Dieses erkennt die gültigen Geschwindigkeitsbeschränkungen über Informationen aus der digitalen Navigationskarte und der GPS-Ortung sowie einer videobasierten Verkehrsschildererkennung. Damit weiß der Assistent, wie schnell das Auto fahren darf. Das jeweils erkannte gültige Tempolimit wird einem im Cockpit angezeigt. Ist das Fahrzeug gerade zu schnell unterwegs, dann reagiert der Assistent mit einer Tempowarnung bei gleichzeitiger Geschwindigkeitsdrosselung. Diese verläuft recht moderat, durch einfache Drehmoment-Rücknahme. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
Kommentar zur automatischen Tempobeschränkung (EU)
Für viele ist das nichts Neues, denn in modernen Fahrzeugen ist eine solche automatische Tempobeschränkung – ISA (Intelligent Speed Assist) genannt – bereits zu haben. Doch diese Technik – eine Voraussetzung für vollautonomes Fahren – steckt noch in den Kinderschuhen. Rasch veraltete digitale Karten kennen oft neue Straßen nicht, geschweige denn gerade erst veränderte Tempobeschränkungen auf selten befahrenen Straßenabschnitten. Auch Videotechnik, Bildverarbeitung sowie der dazugehörige Auswerte-Algorithmus sind allzu oft überfordert. Auf die Technik ist also (noch) kein Verlass. Genau deshalb soll und kann die automatische Tempobeschränkung – auch nach EU-Vorstellung – nur als unterstützender Helfer dienen. Er bleibt also jederzeit durch einen Tritt aufs Gaspedal überstimmbar. Wer sich durch die Technik genervt fühlt, kann sie zudem sogar ausschalten. Gegängelt fühlen muss man sich durch den Speedlimiter als ständigen Tempokontrolleur an Bord also nicht. Wer selbstbestimmt schöne Landstraßen-Passagen genießen will, kann dies auch mit der neuen Technik (per Abschaltknopf) tun. Doch wer nach den Mühen des Arbeitstags nach Hause pendelt und unkonzentriert ein Tempolimit nicht gleich wahrnimmt, wird von der automatischen Tempobeschränkung unterstützt. Und ärgerliche Zahlungen an den:die Polizeipräsident:in bleiben aus.