close
Schön, dass du auf unserer Seite bist! Wir wollen dir auch weiterhin beste Unterhaltung und tollen Service bieten.
Danke, dass du uns dabei unterstützt. Dafür musst du nur für www.autozeitung.de deinen Ad-Blocker deaktivieren.
Geht auch ganz einfach:

Geschwindigkeitsassistent Pflicht: Kommentar

Tempobremse per Speedlimiter?

Holger Ippen Freier Mitarbeiter

Mitnichten ist die automatische Tempobeschränkung ein Eingriff in die Autonomie des:der Autofahrenden, kommentiert AUTO ZEITUNG-Mitarbeiter Holger Ippen. Vielmehr handelt es sich beim auf Knopfdruck ausschaltbaren Speedlimiter um eine technische Hilfe.

Neue Fahrzeugtypen müssen ab 6. Juli 2022 zwingend mit einer automatischen Tempobeschränkung (Speedlimiter) ausgestattet sein. Seine Aufgabe ist es, für gesetzeskonformes Einhalten der Tempobegrenzungen zu sorgen. Doch was hier nach einem kräftigen Eingriff in die selbstbestimmte Fahrerhoheit klingt, ist in Wirklichkeit nur eine technische Hilfe, die einen unterstützt, aber weder Entscheidungen noch Verantwortung abnehmen soll und kann. Sie ist also nur ein weiteres digitales Fahrerassistenzsystem. Dieses erkennt die gültigen Geschwindigkeitsbeschränkungen über Informationen aus der digitalen Navigationskarte und der GPS-Ortung sowie einer videobasierten Verkehrsschildererkennung. Damit weiß der Assistent, wie schnell das Auto fahren darf. Das jeweils erkannte gültige Tempolimit wird einem im Cockpit angezeigt. Ist das Fahrzeug gerade zu schnell unterwegs, dann reagiert der Assistent mit einer Tempowarnung bei gleichzeitiger Geschwindigkeitsdrosselung. Diese verläuft recht moderat, durch einfache Drehmoment-Rücknahme. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

News Elektronische Kontrollsysteme
Fahrerassistenzsysteme 2024 Das wird im Auto Pflicht

 

Kommentar zur automatischen Tempobeschränkung (EU)

Für viele ist das nichts Neues, denn in modernen Fahrzeugen ist eine solche automatische Tempobeschränkung – ISA (Intelligent Speed Assist) genannt – bereits zu haben. Doch diese Technik – eine Voraussetzung für vollautonomes Fahren – steckt noch in den Kinderschuhen. Rasch veraltete digitale Karten kennen oft neue Straßen nicht, geschweige denn gerade erst veränderte Tempobeschränkungen auf selten befahrenen Straßenabschnitten. Auch Videotechnik, Bildverarbeitung sowie der dazugehörige Auswerte-Algorithmus sind allzu oft überfordert. Auf die Technik ist also (noch) kein Verlass. Genau deshalb soll und kann die automatische Tempobeschränkung – auch nach EU-Vorstellung – nur als unterstützender Helfer dienen. Er bleibt also jederzeit durch einen Tritt aufs Gaspedal überstimmbar. Wer sich durch die Technik genervt fühlt, kann sie zudem sogar ausschalten. Gegängelt fühlen muss man sich durch den Speedlimiter als ständigen Tempokontrolleur an Bord also nicht. Wer selbstbestimmt schöne Landstraßen-Passagen genießen will, kann dies auch mit der neuen Technik (per Abschaltknopf) tun. Doch wer nach den Mühen des Arbeitstags nach Hause pendelt und unkonzentriert ein Tempolimit nicht gleich wahrnimmt, wird von der automatischen Tempobeschränkung unterstützt. Und ärgerliche Zahlungen an den:die Polizeipräsident:in bleiben aus.

KFZ-Versicherung Auto Assistenzsysteme Nutzung Studie Autofahrer elektronische Helfer
Teurer Kfz-Schaden: Assistenzsysteme erhöhen Kosten Beim Unfall können Assistenzsysteme ins Geld gehen

Tags:
Copyright 2024 autozeitung.de. All rights reserved.