Kennzeichen unkenntlich machen: Rechtslage
Muss man Kennzeichen auf Fotos verpixeln?
Muss man auf Fotos die Kennzeichen unkenntlich machen? Diese Frage stellen sich viele, die Bilder von Autos in den sozialen Netzwerken oder anderweitig veröffentlichen wollen und Sorge vor einer möglichen Strafe haben. Wir erklären, wie die Rechtslage ist und welche Urteile es gibt.
Kennzeichen unkenntlich machen, bevor man ein Bild veröffentlicht, ist für viele eine Selbstverständlichkeit. Doch muss man das wirklich machen und welche Strafe droht, falls man hier möglicherweise gegen ein Gesetz verstößt? Tatsächlich ist die Rechtslage zum Thema Autokennzeichen auf Fotos unkenntlich machen nicht ganz eindeutig und die Frage, ob es ein Muss ist, nicht eindeutig zu beantworten. Zwar gibt es dazu ein Urteil vom Amtsgericht Kassel von 2007 (Az.: 1 T 75/07), das besagt, dass Kennzeichen auf Fotos vor der Veröffentlichung nicht generell unkenntlich gemacht werden müssen. Die Begründung: Nummernschilder seien per Definition keine sensiblen Daten, da sie für jeden frei zugänglich und sichtbar sind. Doch dieses Urteil liegt schon viele Jahre zurück und beinhaltet zudem auch Ausnahmen, bei denen das Verpixeln der Kennzeichen doch nötig macht. Zum Beispiel, wenn mit dem Foto ein Aufruf zur Sachbeschädigung des Fahrzeugs verbreitet wird oder die Persönlichkeitsrechte des:der Fahrzeughalter:in eingeschränkt werden, weil seine:ihre Adresse auf dem Bild zu erkennen sind. Zudem berücksichtigt das Urteil nicht die Europäische Datenschutzgrundverordnung von 2018. Durch die Änderung des Datenschutzrechts gelten Kennzeichen nun als personenbezogene Daten. Auch interesant: Unsere Produkttipps auf Amazon
Kennzeichen auf Fotos unkenntlich machen – Rechtslage im Video:
Muss man Kennzeichen auf Fotos unkenntlich machen?
Ein veralteter Grund, warum Kennzeichen auf Fotos unkenntlich machen nicht notwendig erschien, war, dass es nur Behörden möglich sei, über das Kennzeichen den Namen oder die Adresse des:der Halter:in zu ermitteln. Der ADAC gibt jedoch zu Bedenken, dass auch Privatpersonen eine Halterabfrage durchführen können, schlimmstenfalls unter falschem Vorwand. Autokennzeichen auf Fotos unkenntlich zu machen ist somit zu empfehlen, selbst wenn es seit dem Inkrafttreten der Datenschutzrechtgrundverordnung von 2018 keine gerichtlichen Beschlüsse dazu existieren und die Rechtslage somit nicht eindeutig ist. Dass es entsprechende Urteile noch nicht gibt, zeigt aber auch, dass bisher noch kein Fall zu unverpixelten Nummernschildern fremder Autos auf Fotos vor Gericht landete (Stand: November 2021).