close
Schön, dass du auf unserer Seite bist! Wir wollen dir auch weiterhin beste Unterhaltung und tollen Service bieten.
Danke, dass du uns dabei unterstützt. Dafür musst du nur für www.autozeitung.de deinen Ad-Blocker deaktivieren.
Geht auch ganz einfach:

Ratgeber Auto-Unfall: Fahrerflucht Teure Flucht

Wer nach einer kleinen Delle wegfährt, begeht eine Straftat mit Folgen

Einmal kurz nicht aufgepasst, und schon hat man den Poller beim Einparken touchiert. Doch den kleinen Auto-Unfall hat keiner gesehen, der Schaden am eigenen Auto ist minimal. Viele geraten jetzt in Versuchung, einfach wegzufahren. Doch wer nun abhaut, begeht Fahrerflucht. Unfall bleibt Unfall – egal wie hoch der Schaden ausfällt. „Und Fahrerflucht ist immer eine Straftat“, so Rechtsanwalt Rüdiger Krah.

Wird man erwischt, drohen selbst bei kleinen Beschädigungen harte Strafen. Dennoch halten viele Deutsche Fahrerflucht für ein Kavaliersdelikt: So rechnet der Auto Club Europa mit weit über 500.000 Fällen im Jahr. Viele Unfallverursacher fürchten den Ärger des Opfers und den Aufwand, die Angelegenheit zu klären. Dazu kommt die Sorge, in der Autoversicherung hochgestuft zu werden. Selbst kleine Schäden können zu einem Rabattverlust von bis zu 1.000 Euro führen.

Mehr Ratgeber-Themen: Der kostenlose Newsletter der AUTO ZEITUNG

Das Gesetz ist jedoch eindeutig: Der Unfallverursacher muss so lange vor Ort warten, bis das Opfer auftaucht – oder die Polizei rufen. Das gilt auch bei Unfällen mit Pollern oder Verkehrszeichen. Ausnahmen gibt es nur, wenn Gefahr droht oder der Verursacher den Unfall nicht bemerkt hat. Kommt es zu einem Prozess, muss dies jedoch vor Gericht nachgewiesen werden. Opfer einer Fahrerflucht sollten eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Dann beginnt die Polizei zu ermitteln. Die Aufklärungsquote liegt aber nur bei rund der Hälfte aller Fälle. Wird der Täter nicht gefasst, entschädigt die Verkehrsopferhilfe (www.verkehrsopferhilfe. de) verletzte Personen. Bei Sachschäden bleibt das Opfer dagegen auf den Kosten sitzen.

DIESE FOLGEN DROHEN
Fahrerflucht ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Die Konsequenzen richten sich nach der Höhe des Schadens: Unter 600 Euro wird das Verfahren meist gegen eine Geldstrafe eingestellt. Bis etwa 1:300 Euro drohen bis zu drei Monate Fahrverbot, dazu sieben Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Liegt die Summe über 1:300 Euro – so viel kostet etwa ein Blechschaden an der Tür –, wird der Führerschein für mindestens ein halbes Jahr entzogen. Zudem kann der Unfallverursacher seinen Versicherungsschutz verlieren: Weder Haftpflicht- noch Kaskopolice müssen zahlen.
Markus Bach

Lesen Sie auf der nächsten Seite, wie Sie sich richtig verhalten

SO VERHALTEN SIE SICH RICHTIG

DIE WARTEZEIT richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, wie etwa nur Sach- oder auch Personenschaden, Unfallzeit und -ort. 30 Minuten sind immer anzuraten. Haben Sie ein Handy dabei, sollten Sie auf jeden Fall die Polizei informieren. Ein Zettel an der Scheibe reicht nicht aus.

DEN ANDEREN FAHRER sollten Sie nur suchen, wenn Sie gleichzeitig den Unfallort im Auge behalten und bemerken können, wenn er zurückkommt. Dritten – etwa einem Nachbarn – hinterlassen Sie Ihre Daten besser nicht, da Sie dies später nachweisen müssen.

DEM GESCHÄDIGTEN sollten Sie alle Personalien und die Daten Ihres Autos nennen, insbesondere das Kennzeichen und die Art der Beteiligung. Schuldeingeständnisse und rechtliche Wertungen muss niemand vor Ort abgeben, auch nicht gegenüber der Polizei. Hiervon ist dringend abzuraten.

EINE SPÄTERE MELDUNG mit der Hoffnung auf Strafmilderung kommt nur außerhalb des fließenden Verkehrs – wie bei Parkunfällen – und innerhalb von 24 Stunden in Frage. Zudem muss ein so genannter „nicht bedeutender Schaden“ (unter 1.300 Euro) entstanden sein, und die Polizei darf Sie noch nicht ermittelt haben.

AUTO ZEITUNG

Tags:
Copyright 2024 autozeitung.de. All rights reserved.