Unfall trotz Warnblinker: Video
Dann wird der Auffahrunfall noch teurer
Auffahrunfälle sind nicht nur aufgrund des Schadens sehr ärgerlich, sondern zumeist auch in der Schuldfrage sehr eindeutig: Bei einem Auffahrrunfall hat nämlich erst einmal die auffahrende Person Schuld. Es gilt nämlich der sogenannte "Anscheinsbeweis": Nur mit Mithilfe von Zeugenaussagen, Skizzen oder Fotos kann die:die Betroffene dagegen vorgehen und das fehlerhafte Verhalten der vorderen Person nachweisen. Besonders verheerend ist die Schuld aber, wenn beim vorderen Fahrzeug der Warnblinker eingeschaltet war. Das Oberlandesgericht Celle entschied in diesem Zusammenhang, dass Auffahrende in so einem Fall nicht nur den Schaden übernehmen, sondern noch dazu mit weiteren Strafen rechnen müssen. Welche das sind, erklärt die AUTO ZEITUNG im obrigen Video. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
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