Bewohnerparkausweis: Gericht kippt Regelung
Urteil erlaubt massive Preiserhöhungen beim Parken
Eine Klage in Freiburg hat zur Aufhebung der Bewohnerparkausweis-Regelung geführt. 360 Euro pro Auto im Jahr für den Parkausweis sind jedoch nicht das Problem. Darum wurde die Regelung gekippt.
Anwohnerparken-Regelung in Freiburg unzulässig
In Freiburg kostete ein Bewohnerparkausweis seit Ende 2021 360 Euro für normale Pkw. Besonders lange Modelle mussten bis zu 480 Euro fürs Anwohnerparken bezahlen. Das war ein großer Preissprung von den zuvor 30 Euro pro Auto im Jahr. Denn bei 30,70 Euro war die Parkgebühr zuvor bundesweit gedeckelt. Gegen die massive Erhöhung der Parkausweis-Preise in Freiburg hat ein FDP-Stadtrat geklagt. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Az.: BVerwG 9 CN 2.22): Die Regelung in Freiburg ist unzulässig. Nicht jedoch wegen der Höhe der Kosten. Gründe sind zum einen ein falsches Vorgehen bei den Preisänderungen: Es hätte eine Rechtsverordnung anstelle einer Satzung erlassen werden müssen. Zum anderen sei die Staffelung des Preises für unterschiedliche Fahrzeuggrößen und soziale Belange unzulässig. Das verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
Parkschein nicht sichtbar – droht eine Strafe? Antwort im Video:
Erhöhter Preis fürs Anwohnerparken verhältnismäßig
Auch wenn der Kläger Sascha Fiek sich vorerst positiv über das Urteil äußert – die Höhe der Gebühren von 360 Euro pro Jahr für einen Bewohnerparkausweis in Freiburg, die der Grund für die Klage gewesen sein sollen, bewertet das Bundesverwaltungsgericht für zulässig. "Sie stünden nicht in einem völligen Missverhältnis zu den Zwecken, die mit der Erhebung der Gebühren verfolgt würden. Dazu zähle neben der Deckung der Verwaltungskosten auch der Ausgleich des Vorteils, den die Inhaberin oder der Inhaber eines Bewohnerparkausweises habe", gibt die Deutsche Presseagentur (dpa) das Urteil des Gerichts wider.
Diese Bewertung begrüßt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und fordert die deutschen Kommunen auf, den Preis für das Anwohnerparken auf diese angemessene Höhe von rund einem Euro pro Tag anzuheben. Doch müsse auch eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, um eine soziale Staffelung der Gebühren möglich zu machen. Der ADAC mahnt jedoch: "Die Höhe der Parkgebühren sollte sich primär nach dem vorherrschenden Parkdruck richten. Gebührenanhebungen – sofern nötig – sollten maßvoll und sozialverträglich sein." Martin Horn, Oberbürgermeister von Freiburg, sieht durch das Urteil den Handlungsspielraum der Kommunen eingeschränkt und werde die Urteilsbegründung "im Detail analysieren und entsprechend nachsteuern."