Bußgeldkatalog (2025): Das hat sich geändert
Wann drohen Punkte, Bußgeld und Fahrverbote?
- Neueste Änderungen im Bußgeldkatalog 2025: Tempolimit, Rotlichtverstoß & Abstand
- Änderungen im Bußgeldkatalog 2024: zu schnell, zu langsam, Winterreifen
- Bußgeldkatalog 2023: Punkte, Fahrverbot, Geschwindigkeit innerorts/außerorts, 30-Zone, Alkohol, Handy, Abstand, rote Ampel
- Alte und neue Regelungen seit 2021 im Bußgeldkatalog zu Geschwindigkeitsverstößen im Überblick (Tabelle)
Der aktuelle Bußgeldkatalog (2025) beinhaltet alle Bußgelder, Punkte und mögliche Fahrverbote (bzw. Führerscheinentzug), die innerorts und außerorts bei Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung drohen. Welche Strafen gibt es beim Überschreiten der Geschwindigkeit und Rotlichtverstößen? Wir informieren über die Änderungen 2025!
Im aktuellen Bußgeldkatalog (2025) sind sämtliche Geldstrafen aufgelistet, die Verkehrsteilnehmer:innen auferlegt werden, sobald sie gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen – also etwa beim zu schnellen Fahren innerorts oder außerorts, bei Abstandsvergehen oder beim Missachten einer Ampel. Die aktuelle StVO gilt seit 9. November 2021 mit Änderungen bei Bußgeldern, die 2025 dazukamen.
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Neueste Änderungen im Bußgeldkatalog 2025: Tempolimit, Rotlichtverstoß & Abstand
Der Bußgeldkatalog ist seit dem 9. November 2021 in Kraft, für 2025 kommen Änderungen hinzu. So drohen höhere Geldbußen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, aber keine verschärften Fahrverbote. Außerdem gibt es Punkte für das Überfahren oder Missachten einer roten Ampel.
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Geschwindigkeitsüberschreitung
Aufgrund der Änderungen im Bußgeldkatalog gibt es ab 2025 bereits ab einer Überschreitung von 21 km/h außerorts einen Punkt in Flensburg. Bislang war dies erst ab 31 km/h der Fall. Zudem droht ein Bußgeld von 100 Euro, wenn man mehr als 21 km/h außerorts zu schnell ist. Gleiches gilt auch innerorts. Auch hier droht ein Punkt in Flensburg, wenn man schneller ist als 21 km/h, das Bußgeld beträgt dann 115 Euro. Bei mehr als 31 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit sind es zwei Punkte, 260 Euro Bußgeld sowie ein Monat Fahrverbot.
Überfahren einer roten Ampel
Bei der Missachtung einer roten Ampel drohen ab 2025 nun immer Punkte und auch eher Fahrverbote. Ist die Ampel unter einer Sekunde lang rot und Autofahrende überfahren diese, droht ein Punkt sowie ein Bußgeld von 90 Euro. Wurde dabei jemand gefährdet, sind es zwei Punkte, 200 Euro Strafe sowie ein Monat Fahrverbot. Noch teurer wird es, wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot ist. Dann drohen zwei Punkte, eine Strafe von 200 Euro sowie ein Monat Fahrverbot.
Übrigens: In der Probezeit gilt das Überfahren einer roten Ampel als schwerwiegender A-Verstoß. Für Fahranfänger:innen bedeutet dies, dass die Probezeit um zwei zusätzliche Jahre verlängert wird.
Abstandsverstoß
Der Bußgeldkatalog 2025 sieht auch Veränderungen beim Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes vor. Wird der Abstand bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h nicht eingehalten, droht immer ein Punkt in Flensburg. Das Bußgeld beträgt mindestens 75 Euro, wenn weniger als ein Viertel des Tachowertes in Metern nicht eingehalten wurde. Wer noch weniger Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug hält, muss mit höheren Strafen rechnen. Und wer mindestens 100 km/h schnell fährt und den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug unter 15 m hält, muss neben zwei Punkten in Flensburg und einem Bußgeld von 160 Euro auch mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
Änderungen im Bußgeldkatalog 2024: zu schnell, zu langsam, Winterreifen
Auch 2024 gab es Änderungen im Bußgeldkatalog. So kann beispielweise die Einfahrt in eine Umweltzone ohne Umweltplakette mit einem Bußgeld von 100 Euro belegt werden. Für ein fehlendes oder abgedecktes Kennzeichen werden mindestens 60 Euro fällig. Wer ohne triftigen Grund zu langsam fährt, kann mit einer Strafe von 20 Euro belangt werden. Teurer wird es, wer mit einem Handy am Steuer erwischt wird (100 €) oder eine rote Ampel überfährt (90 €). Wer sich alkoholisiert hinters Steuer setzt, muss mit bis zu drei Punkten und je nach Vergehen mit einer Strafe von 1500 Euro oder sogar dem Entzug des Führerscheins rechnen.
Geschwindigkeitsüberschreitung
Ist man zu schnell gefahren und wurde geblitzt, muss man je nach Geschwindigkeit tief in die Tasche greifen. Bei Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit drohen beispielsweise ab 31 km/h zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaften ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Bußgeld von 260 Euro. Ab 41 km/h kommen zum Bußgeld von 400 Euro ebenfalls zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot dazu.
Alpine-Symbol wird 2024 Pflicht
Ab Oktober 2024 darf nur noch mit bestimmten Winter- und Ganzjahresreifen gefahren werden. Wer bei winterlichen Verhältnissen mit Reifen ohne Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg. Die Frist für Pneus mit dem M+S-Symbol läuft zum 30. September 2024 aus.
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Punkte in Flensburg & Führerscheinentzug
Laut dem aktuellen Bußgeldkatalog ist die Fahrerlaubnis mit acht Punkten weg – vor 2014 brauchte es dafür noch 18 Punkte. Neben Autofahrer:innen sind seit der Reform des Bußgeldkatalogs auch Radfahrer:innen und Fußgänger:innen von Bußgeldern und Punkten betroffen. Fußgänger:innen erhalten aber keine Punkte für Ordnungswidrigkeiten, sie können bei Verstößen lediglich mit einem Bußgeld bestraft werden. Jeder Verkehrsverstoß verjährt seitdem auch für sich. Wer seine Fahrerlaubnis verliert, kann diese frühestens nach sechs Monaten neu beantragen.
Geschwindigkeit innerorts/außerorts, 30-Zone
Wer ein 30er-Schild innerorts übersieht (Augenblicksversagen), muss den Führerschein nicht sofort abgeben. Ein Fahrverbot wird erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h innerorts und ab 36 km/h außerorts fällig. Außerorts gilt § 4 Absatz 2 Satz 2 BKatV. Demnach wird ein Fahrverbot in der Regel im Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h verhängt.
Alkohol & Drogen
Geldbußen sieht der Bußgeldkatalog auch für einen Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze bei Alkohol und beim Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr vor. Beim ersten Mal liegt die Strafe bei 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Beim zweiten Mal sind es 1000 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot. Wird man ein drittes Mal erwischt, werden 1500 Euro fällig, man erhält zwei Punkte in Flensburg und ist den Führerschein für drei Monate los. Bei einer Gefährdung unter Alkohol oder Drogeneinfluss gibt es drei Punkte, die Fahrerlaubnis wird entzogen und es kann neben einer Geldstrafe auch das Gefängnis drohen.
Handy am Steuer
Weniger teuer, aber ebenfalls nicht ungefährlich ist die Benutzung des Handys am Steuer. Hier droht ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt. Kommt etwas dabei zu Schaden, erhöht sich die Strafe auf 200 Euro, zwei Punkte und einen Monat ohne Führerschein.
Verstoß gegen Abstandsregeln
Je nach gefahrener Geschwindigkeit kann das Bußgeld für ein Abstandsvergehen bis zu 400 Euro betragen, plus zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot (über 130 km/h und Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowerts). Bei einem Abstandsverstoß unter 80 km/h drohen mindestens 25 Euro Strafe. Wer keinen ausreichenden Seitenabstand beim Überholen einhält, muss 30 Euro zahlen. Das Überfahren einer roten Ampel kann ebenfalls teuer werden. Die Strafe liegt mindestens bei 90 Euro und einem Punkt. War die Ampel jedoch schon länger als eine Sekunde rot, kostet das 200 bis 360 Euro, es setzt zwei Punkte und der Führerschein ist für einen Monat weg.
Alte und neue Regelungen seit 2021 im Bußgeldkatalog zu Geschwindigkeitsverstößen im Überblick (Tabelle)
Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen | ||
Vergehen | "neue" StVO | "alte" StVO |
innerorts | ||
bis zu 10 km/h | 30 € | 15 € |
11-15 km/h | 50 € | 25 € |
16-20 km/h | 70 € | 35 € |
21-25 km/h | 115 €, 1 Punkt | 80 €, 1 Punkt |
26-30 km/h | 180 €, 1 Punkt (1 Monat Fahrverbot bei Wdh.) | 100 €, 1 Punkt (1 Monat Fahrverbot bei Wdh.) |
31-40 km/h | 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 160 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
41-50 km/h | 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
51-60 km/h | 560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot | 280 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot |
61-70 km/h | 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot | 480 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot |
über 70 km/h | 800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot | 680 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot |
außerorts | ||
bis zu 10 km/h | 20 € | 10 € |
11-15 km/h | 40 € | 20 € |
16-20 km/h | 60 € | 30 € |
21-25 km/h | 100 €, 1 Punkt | 70 €, 1 Punkt |
26-30 km/h | 150 €, 1 Punkt (1 Monat Fahrverbot bei Wdh.) | 80 €, 1 Punkt (1 Monat Fahrverbot bei Wdh.) |
31-40 km/h | 200 €, 1 Punkt (1 Monat Fahrverbot bei Wdh.) | 120 €, 1 Punkt (1 Monat Fahrverbot bei Wdh.) |
41-50 km/h | 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 160 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
51-60 km/h | 480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
61-70 km/h | 600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot | 440 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot |
über 70 km/h | 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot | 600 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot |