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    TÜV-Plakette lesen: Diese Farbe muss 2025 zur HU

    Die Farbe Orange muss 2025 zur Hauptuntersuchung

    Victoria Zippmann Leitende Redakteurin
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    Inhalt
    1. Hauptuntersuchung ("TÜV") überzogen: Das sind die Strafen
    2. Der Termin zur HU: dann zum "TÜV"
    3. Wie HU-Plakette richtig ablesen?

    Wer mit der HU-Plakette in der Farbe Grün auf dem Autokennzeichen fährt, sollte schnell einen Termin für die Hauptuntersuchung (HU) bei TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS vereinbaren. Denn: Ab 2025 ist die grüne HU-Plakette abgelaufen – orange Plaketten sind an der Reihe. Wer überzieht, riskiert eine Strafe!

    Die HU-Plakette in der Farbe Grün ist im Dezember 2024 abgelaufen und verliert spätestens mit dem Jahreswechsel ihre Gültigkeit. Autofahrende, deren HU-Prüfplakette am Auto grün ist, sollten daher möglichst zeitnah einen Termin für die Hauptuntersuchung vereinbaren. Sonst laufen sie Gefahr, anhand der Farbe identifiziert zu werden. Ab 2025 sind dann nämlich Autos mit orangefarbenem Stempel an der Reihe. Die Farben der Plakette variieren im wiederkehrenden Rhythmus von Braun, Rosa, Grün, Orange, Blau und Gelb. Vor allem für die Ordnungsbehörden ist die Farbe ein Indikator für eine noch ausstehende Hauptuntersuchung.  
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    Die Checkliste für die Hauptuntersuchung im Video:

     

     

    Hauptuntersuchung ("TÜV") überzogen: Das sind die Strafen

    Wer den Termin der Hauptuntersuchung (das kostet sie) überzogen hat, riskiert Strafen. Wer bei Pkw, Motorrad und leichtem Anhänger die Frist für die HU um mehr als zwei Monate überzieht, muss mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Bei einem Verzug um mehr als vier und bis zu acht Monate sind es bereits 25 Euro. Wer den HU-Termin um mehr als acht Monate überzieht, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen und kassiert einen Punkt in Flensburg (dann verfallen die Punkte). Außerdem muss das Auto bei mehr als zwei Monaten Überfälligkeit auch noch zu einer erweiterten Prüfung (das kostet die Nachprüfung der HU) – die sogenannte Ergänzungsprüfung –, für die ein Gebührenaufschlag von 20 Prozent fällig wird.

    Strafen für HU-überzogene Nutzfahrzeuge

    Bei Nutzfahrzeugen mit jährlicher HU-Pflicht beträgt das Bußgeld fürs Überziehen bei bis zu zwei Monaten 15 Euro, bei zwei bis vier Monaten 25 Euro. Für mehr als vier und bis zu acht Monate werden 60 Euro fällig und es gibt einen Punkt. Liegt der verpasste Hauptuntersuchungstermin länger als acht Monate zurück, werden 75 Euro fällig und es gibt einen Punkt. Und wer ohne gültige Plakette fährt, riskiert bei einem Unfall unter Umständen auch noch seinen Versicherungsschutz.

    Von der AUTO ZEITUNG getestet und empfohlen:

     

    Der Termin zur HU: dann zum "TÜV"

    Bei der Hauptuntersuchung, die bei einem neuen Pkw nach drei Jahren und ab dann alle zwei Jahre stattfinden muss, wird das Fahrzeug auf die Vorschriftsmäßigkeit sowie die Umweltverträglichkeit geprüft. Die "TÜV-Plakette", wie sie umgangssprachlich gerne genannt wird, wird nicht erteilt, wenn erhebliche Sicherheitsmängel festgestellt werden. Wer Bedenken beim technischen Zustand des Autos hat, kann vor dem HU-Termin bei einer Werkstatt (so Kostenvoranschlag erstellen lassen) alle relevanten Bauteile checken lassen. Viele Werkstätten führen die HU auch gleich mit durch oder bieten den Service in Zusammenarbeit mit einer Partner-Prüforganisation an.

    Wann der nächste Termin bei der Hauptuntersuchung stattfindet, steht nicht nur im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), sondern kann auch an der Plakette auf dem hinteren Kennzeichen abgelesen werden.

     

    Wie HU-Plakette richtig ablesen?

    Das Jahr, in dem die HU fällig wird, kann man in der Mitte der Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen ablesen. So steht eine "25" im Kreis für das Jahr 2025. Die Zahl am oberen Rand ("12-Uhr-Marke") steht für den Monat. Steht dort beispielsweise die Zahl vier, ist die Prüfung im April fällig und man sollte das Fahrzeug rechtzeitig bei TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ oder einer anderen befugten Prüforganisation vorführen.

    Sollte das Fahrzeug die Prüfung nicht schaffen, so gilt eine Nachprüfungspflicht von einem Monat. Die Mängel sollten jedoch umgehend beseitigt werden, um eine Gefährdung der eigenen Sicherheit sowie der anderer Verkehrsteilnehmer:innen zu vermeiden. Übrigens: Auch wenn der Ersttermin überschritten wurde oder die Nachprüfung in den folgenden Monat fällt, wird die Plakette nicht mehr auf den Ursprungsmonat rückdatiert. Das Auto erhält immer eine Plakette mit exakt zwei Jahren Gültigkeit ab Datum der bestandenen HU-Prüfung.

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