E-Zigarette am Steuer: OLG-Urteil macht Vapen zum Handyverstoß!
Was viele Autofahrende nicht wissen: Das Handyverbot gilt nicht nur fürs Smartphone. Ein aktueller Fall vor dem Oberlandesgericht Köln zeigt, wie schnell eine vermeintliche Nebensache wie eine E-Zigarette ein Bußgeld von 150 Euro kosten kann!
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Elektronische Geräte am Steuer sind streng geregelt. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet die Nutzung aller Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen – und das gilt nicht nur für Handys oder Tablets (Alle Infos zum Handy am Steuer). Wie weit dieses Verbot reicht, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln von September 2025.
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OLG Köln wertet E-Zigarette am Steuer wie ein Handy
Ein Autofahrer war auf der Autobahn unterwegs, als eine Polizeistreife bemerkte, wie er auf einem Gerät herumtippte. Für die Beamt:innen war klar: ein Handyverstoß, 150 Euro Bußgeld folgten. Der Fahrer widersprach – er habe kein Smartphone bedient, sondern lediglich die Leistung seiner E-Zigarette über den Touchscreen verändert.
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Doch das OLG Köln sah das anders. Die E-Zigarette mit Bildschirm sei ein elektronisches Gerät im Sinne des Handyverbots, so das Gericht. Wer Einstellungen über ein Display vornimmt, nutze damit eine Funktion, die unmittelbar mit dem Konsum verbunden sei. Das Gerät zeige zudem Informationen an – damit fällt es unter § 23 StVO. Für Autofahrer:innen entscheidend: Der Blick auf das Display der Vape lenkt vom Verkehr ab und birgt ein erhebliches Risiko. Genau das soll das Handyverbot verhindern. Deshalb wertete das Gericht das Tippen auf der E-Zigarette wie die Bedienung eines Smartphones.







