THG-Prämie 2025: Frist endet am Samstag – jetzt schnell handeln!
Die Frist zur Beantragung der THG-Prämie 2025 läuft bald ab. Die Möglichkeit, die jährliche Auszahlung für eingesparte CO2-Emissionen durch den Besitz eines E-Autos zu erhalten, endet bereits am Samstag, den 15. November 2025. Alle Infos!
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Die sogenannte Treibhausgasminderungs-Prämie (THG-Prämie) ermöglicht es Haltern:innen von reinen Elektrofahrzeugen, jedes Jahr durch den Verkauf des Zertifikats eine finanzielle Gutschrift von derzeit rund 100 Euro zu erhalten. Wie hoch der Betrag im Einzelfall ist, hängt vom aktuellen Marktwert des CO2-Zertifikats ab. Voraussetzung ist, dass der Verkauf rechtzeitig durchgeführt wird. Viele entsprechende THG-Zertifikathändler übernehmen die Abwicklung und die Meldung beim Umweltbundesamt unkompliziert online. Ausführliche Infos zur THG-Prämie und der Auszahlung gibt es hier.
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Wer die THG-Prämie für 2025 also noch erhalten möchte, muss sich beeilen, denn die Meldung darüber muss spätestens am Samstag, den 15. November 2025, beim Umweltbundesamt eingehen. Onlinehändler benötigen häufig eine entsprechende Bearbeitungszeit, weshalb es vereinzelt zu früheren Fristen kommt, die bereits im Oktober enden.
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Warum gibt es die THG-Prämie?
Die THG-Prämie, also der jährliche Verkauf des Zertifikats, soll den Umstieg auf Elektromobilität attraktiver machen und den Beitrag von E-Autos zur Reduzierung von CO2-Emissionen honorieren. Unternehmen können Zertifikate eingesparter CO2-Emissionen von E-Auto-Besitzenden kaufen, um Strafen zu vermeiden, die bei zu hoher CO2-Emission anfallen. So fließt Geld in die Elektromobilität, während fossile Energien teurer werden.







