Autofahren mit Burka & Niqab verboten (Gesichtverhüllung) Strafen für verhülltes Gesicht am Steuer
Wer am Steuer Gesichtsschleier (Burka/Niqab) oder Maske trägt, muss jetzt mit Geldstrafen bis zu 60 Euro rechnen. Hüte, Kappen und Kopftücher, sowie Motorradhelme zählen nicht als Vermummung und Gesichtsverhüllung und sind von der neuen Regel ausgenommen.
Vermummung und Gesichtsverhüllung am Steuer sind ab sofort verboten. Nachdem der Bundesrat am 22. September 2017 den Beschluss im Rahmen von zahlreichen Neuregelungen für die Sicherheit im Straßenverkehr gefasst hatte, treten die Änderungen am 19. Oktober in Kraft. Das Verbot von Masken und Gesichtsschleiern im Auto ist damit Teil eines größeren Maßnahmenpakets, welches mit abschreckenden Sanktionen Autofahrer künftig stärker von lebensgefährlichen Manövern auf deutschen Straßen abhalten soll. Sicherheitsexperten begrüßten die Verschärfungen, mahnten aber zugleich mehr Polizeikontrollen an, die nötig wären, um die Durchsetzung der neuen Maßnahmen zu gewährleisten. Der zum Zeitpunkt des Beschlusses noch amtierende Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) begrüßte die Strafverschärfungen als dringend notwendig.
Das ist im Stau verboten (Video):
Autofahren mit Burka, Niqab oder Maske verboten
Grundsätzlich gilt für die neue Vermummungsregelung, dass am Steuer künftig alle stark gesichtsverhüllende Masken und Schleier tabu sind, die nicht mehr erkennen lassen, wer das Auto fährt. Bei Verstößen gegen diese Regelung drohen dann 60 Euro Strafe. Ziel dieser neuen Maßnahme ist laut Bundesrat, bei zusehends automatisierten Verkehrskontrollen die Identität des Fahrers oder der Fahrerin weiterhin effektiv feststellen zu können. Weiterhin gestattet bleiben allerdings Kopfbedeckungen, die das Gesicht freilassen, darunter Hüte, Kappen oder auch einfache Kopftücher, ebenso wie Faschingsschminke und große Sonnenbrillen. Auch Helme für Motorradfahrer bleiben erlaubt.