E-Auto-Förderung 2026: Ab jetzt beantragen, so gehts!
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein neues Förderprogramm für Elektroautos und Plug-in-Hybride, das sich an Privatpersonen richtet. Anders als frühere Programme setzt die Bundesregierung auf eine sozial gestaffelte Förderung, die Kauf und Leasing von Neuwagen gleichermaßen berücksichtigt.
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Die Bundesregierung hat eine neue E-Auto-Förderung auf den Weg gebracht: Der Bonus kann bis zu 6000 Euro betragen und ist unabhängig vom Kaufpreis des Fahrzeugs. Seit 19. Mai 2026 ist das offizielle Förderportal freigeschaltet. Privatpersonen können die Förderung damit ab sofort digital beantragen.
Das Antragsverfahren wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt und läuft vollständig digital über das Förderportal. Dort können alle erforderlichen Unterlagen wie Einkommensteuerbescheide direkt hochgeladen werden. Insgesamt stehen bis 2029 drei Milliarden Euro zur Verfügung, laut Bundesregierung reicht das voraussichtlich für rund 800.000 Fahrzeuge.
Ziel des neuen Förderprogramms ist die Entlastung privater Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen, die Beschleunigung der Entwicklung im Bereich Elektromobilität und die Senkung von CO2-Emissionen im Straßenverkehr. Zudem soll die deutsche wie europäische Automobilindustrie dadurch gestärkt werden, obwohl auch Fahrzeuge aus Asien und den USA gefördert werden. Wir erklären, von welchen Faktoren die Förderhöhe abhängt und welche Kriterien beim Antrag gelten.
Wer kann einen Antrag auf E-Auto-Förderung stellen?
Antragsberechtigt sind private Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, nachgewiesen über Steuerbescheide der Vorjahre.
Grundsätzliche Einkommensgrenze: 80.000 Euro
Erhöhung um 5000 Euro je Kind unter 18 Jahren, maximal bis 90.000 Euro
Die Förderung gilt ausschließlich für Privatpersonen, nicht für Unternehmen oder Dienstwagenregelungen. Wenn kein Steuerbescheid der vergangenen Jahre vorliegt, kann dieser auch nachträglich erstellt werden. Für Rentner:innen, die keine Steuererklärung abgeben mussten, sollen alternative Nachweise möglich sein.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Förderfähig sind ausschließlich Neuwagen, deren Erstzulassung nach dem 1. Januar 2026 erfolgt. Gebrauchte Stromer bleiben bei der Bezuschussung durch den Staat außen vor. Die Fördersumme ist unabhängig vom Listenpreis des Fahrzeugs. Gefördert werden sowohl der Kauf eines Neuwagens als auch das Leasing eines Neuwagens. Neben reinen batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen kommen auch Plug-in-Hybride und Modelle mit Range Extender (Reichweitenverlängerer) in den Genuss der Prämie.
Förderfähige Antriebsarten
Plug-in-Hybride (PHEV) mit Einschränkungen
Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerer (Range Extender)
Zusätzliche Anforderungen für Plug-in-Hybride und Range Extender
Diese Fahrzeuge sind nur förderfähig, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
maximal 60 g/km CO2-Ausstoß
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Ab dem 1. Juli 2027 ist eine Umstellung der Förderung für neu zugelassene Plug-in-Hybride vorgesehen. Dann sollen reale CO2-Emissionen im Alltagsbetrieb stärker berücksichtigt werden.
Wie hoch ist die E-Auto-Förderung 2026?
Die Förderung setzt sich aus einer Basisprämie und möglichen Erhöhungen zusammen. Je nach Fahrzeugart, Einkommen und Familiengröße sind 1500 bis 6000 Euro möglich. Die Regeln gelten gleichermaßen für Kauf und Leasing.
Basisförderung
3000 Euro für batterieelektrische Fahrzeuge
1500 Euro für Plug-in-Hybride und Range Extender
Einkommensabhängige Zuschläge
+ 1000 Euro bei maximal 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen
+ 1000 Euro zusätzlich bei maximal 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen
Kinderzuschlag
+ 500 Euro pro Kind unter 18 Jahren im Haushalt, maximal 1000 Euro
Förderungssummen in der Übersicht (Tabelle)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Kein Kind | Ein Kind | Zwei und mehr Kinder |
|---|---|---|---|
85.001 bis 90.000 €/Jahr | keine Förderung | keine Förderung | 4000 € |
80.001 bis 85.000 €/Jahr | keine Förderung | 3500 € | 4000 € |
60.001 bis 80.000 €/Jahr | 3000 € | 3500 € | 4000 € |
45.001 bis 60.000 €/Jahr | 4000 € | 4500 € | 5000 € |
bis 45.000 €/Jahr | 5000 € | 5500 € | 6000 € |
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Kein Kind | Ein Kind | Zwei und mehr Kinder |
|---|---|---|---|
85.001 bis 90.000 €/Jahr | keine Förderung | keine Förderung | 2500 € |
80.001 bis 85.000 €/Jahr | keine Förderung | 2000 € | 2500 € |
60.001 bis 80.000 €/Jahr | 1500 € | 2000 € | 2500 € |
45.001 bis 60.000 €/Jahr | 2500 € | 3000 € | 3500 € |
bis 45.000 €/Jahr | 3500 € | 4000 € | 4500 € |
E-Auto-Förderung beantragen: Portal, Fristen und Voraussetzungen
Das Förderportal ist seit 19. Mai 20026 hier online: E-Auto-Förderung des Bundesumweltministeriums. Privatpersonen können die Förderung für seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassene Elektroautos, bestimmte Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Reichweitenverlängerer digital beantragen.
Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung ab dem 1. Januar 2026
Rückwirkende Antragstellung ausdrücklich vorgesehen
Der Antrag kann erst nach der Zulassung gestellt werden
Die Antragstellung ist bis spätestens ein Jahr nach Zulassung möglich
Alle geförderten Fahrzeuge müssen mindestens 36 Monate (= 3 Jahre) gehalten werden
Das Geld für die Prämie stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung, der unter anderem durch die CO2-Bepreisung finanziert wird. Insgesamt stehen drei Milliarden Euro bis 2029 zur Verfügung. Gerade gegen Ende der Förderung werden voraussichtlich wieder die Lieferzeiten der Neuwagen wichtig: Liegen Bestellzeitpunkt und Zulassung mehrere Monate auseinander, kann der Topf dann nämlich schon leer sein.
THG-Prämie: Auch nach dem E-Auto-Kauf Geld erhalten
Alle, die ein reines Elektro-Auto fahren, können sich damit unabhängig der staatlichen E-Auto-Förderung etwas dazuverdienen. Möglich macht das die THG-Prämie: Seit 2022 können auch Privatpersonen CO2-Zertifikate an Firmen verkaufen, die zu viel Kohlendioxid ausstoßen. Die Unternehmen reduzieren oder vermeiden dadurch Strafzahlungen, während E-Auto-Besitzer:innen für ihre eingesparten Emissionen bares Geld bekommen.
Die THG-Prämie kann nur einmal jährlich beantragt werden, die Frist für 2026 läuft bis zum 15. November. Der Verkauf erfolgt online über Vermittlungsplattformen: Die E-Auto-Besitzer:innen registrieren sich bei einem Anbieter, laden die Zulassungsbescheinigung Teil 1 hoch und erteilen die Vollmacht zur Vermarktung. Vermittler:innen bündelt die Zertifikate und verkaufen sie an quotenpflichtige Unternehmen.
Je nach Anbieter erfolgt die Auszahlung als Festpreis oder als prozentualer Anteil an der Verkaufssumme. Autofahrer:innen sollten sich für Plattformen mit transparenten AGB, geprüfter Auszahlungsgarantie und klaren Vertragsbedingungen entscheiden. Es lohnt sich, Festpreis- und Umsatzbeteiligungs-Modelle gegenüberzustellen und auf zugesicherte Mindestprämien zu achten. Im Jahr 2025 lagen die Festpreisangebote seriöser Anbieter zwischen 80 und 125 Euro. Flexible Umsatzbeteiligungen können leicht darüber liegen, sind jedoch von Marktschwankungen abhängig.

























