Black Friday: Starke Rabatte auf Needit-Gadgets
Sparangebote auf Parkscheiben und Blitzerwarner
Am Black Friday lässt sich ordentlich auf das Sortiment von Needit sparen. Die AUTO ZEITUNG verrät, wo es die größten Rabatte gibt!
Ob elektronische Parkscheiben oder Blitzerwarner: Viele Produkte aus dem Needit-Sortiment sind am Black Friday stark reduziert. Wir zeigen, wo sich am besten sparen lässt.
Es ist wieder soweit: Mit dem Black Friday steht das Shopping Event des Jahres vor der Tür. Mit den besten Rabatten bei Amazon richtig Geld sparen – vom 21. November bis 2. Dezember.
Und hier geht es zu den besten Preis-Empfehlungen direkt von der Redaktion der AUTO ZEITUNG!
Hier die besten Angebote entdecken:
Black Friday: Bis zu 61 % Rabatt auf Needit-Blitzerwarner
Needit Drive One
Mit dem Drive One bietet Needit seinen eigenen Blitzerwarner an. Über das gekoppelte Smartphone wird das Gerät mit Daten über allerhand Gefahrenstellen versorgt. Am Black Friday kostet der kleine Beifahrer 61 Prozent weniger – auch wenn nicht als spezieller Black-Friday-Deal ausgeschrieben.
Elektronische Parkscheiben von Needit 43 % reduziert
Needit Park Lite One
Die bereits in unserem Vergleichstest mit der Note "Gut" bewertete Needit Park Lite One befindet sich ebenso im Angebot. 43 Prozent lassen sich aktuell auf die elektronische Parkscheibe sparen. Wie alle elektronischen Parkscheiben stellt auch sie sich automatisch ein und verhindert so ein Knöllchen auf Supermarkt-Parkplätzen oder Stellplätzen mit Parkscheiben-Pflicht.
Needit Park Mini One
Eine kleinere Alternative zur Lite One ist die Needit Park Mini One. Auf sie gibt es am Black Friday aber nur einen vergleichsweise kleinen Rabatt von 14 Prozent tun. Wie auch das größere Modell hat sie eine Zulassung seitens des KBA und soll eine Batterielaufzeit von mehreren Jahren bieten.
Weitere spannende Deals zum Black Friday 2024:
Rechtslage: Sind Blitzerwarner erlaubt?
Die schnelle Antwort lautet: Nein! Radarwarngeräte dürfen zwar von Autofahrer:innen legal gekauft und besessen, nicht jedoch während der Fahrt benutzt werden. Laut Paragraf 23 Absatz 1c Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Fahrzeugführende kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das "dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
Allerdings, so der Paragraf weiter, dürfen Geräte mit weiteren, beziehungsweise "anderen Nutzungszwecken" verwendet werden, solange sie nicht zum Zwecke der Verkehrsüberwachung herangezogen werden. Dazu zählt etwa die Warnung vor Gefahrenstellen, Staus oder Baustellen. Warnt das Gerät zusätzlich auch vor Geschwindigkeitskontrollen, kann das bei einer Polizeikontrolle teuer werden. Autofahrer:innen, die mit einem aktiven Blitzerwarner erwischt wurden, müssen mit bis zu 75 Euro Bußgeld sowie einen Punkt in Flensburg rechnen. Übrigens: Auch Beifahrer:innen dürfen weder einen Blitzerwarner noch eine warnende Smartphone-App bedienen. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil im Februar 2023. Die Benutzung dieser Geräte erfolgt daher auf eigene Gefahr.