Ratgeber

Änderungen für Camper 2026: Neues bei Führerschein & Co.

Mit dem Jahreswechsel treten oft auch Änderungen im Straßenverkehr in Kraft. Welche Regelungen und Gesetze sich 2026 für Camper:innen oder ihre Fahrzeuge bei Führerschein und Prüfplakette, aber auch auf Urlaubsreisen ändern, verraten wir hier.

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Das Bild zeigt ein Wohnmobil auf einer Autobahn in Tirol. Im Hintergrund sind Berge und Bäume mit herbstlichem Laub zu sehen.
Ob Führerschein-Umtausch, andere Typenklassen für die Versicherung oder geplante Einfahrtbeschränkungen in Österreich: Diese Änderungen hält 2026 für Camper:innen bereit. Foto: Imago/AUTO ZEITUNG

Änderungen für Camper 2026: Das ändert sich im neuen Jahr

Zunächst einmal eine grundlegende Änderung: Welche Plakettenfarbe muss 2026 zur Hauptuntersuchung (HU)? Für 2026 ist die Prüfung aller Fahrzeuge mit einer blauen Prüfplakette vorgesehen. Die neu ausgestellte Plakette mit Gültigkeit bis 2028 ist demnach Braun. Die Farbe der HU-Plaketten folgt einem Farbzyklus in fester Abfolge: Diese ist Orange, Blau, Gelb, Braun, Rosa und Grün und wiederholt sich alle sechs Jahre in genau dieser Reihenfolge. Wie man die TÜV-Plakette richtig liest, erklären wir hier.

Campingfahrzeuge mit fest installierter Gasanlage – also Gasheizungen oder einem eingebauten Gasherd – müssen auch im Jahr 2026 pflichtmäßig im Zwei-Jahres-Turnus zur Gasprüfung gemäß G607 bei einem zugelassenen Betrieb vorgeführt werden. In der Regel geschieht dies unabhängig von der HU, es sei denn eine auf Campingfahrzeuge spezialisierte Werkstatt bietet beides an. Im Gegensatz zur genormten HU-Plakette ist die Gasprüf-Plakette nicht in einheitlichen Farben gehalten. Zu lesen ist sie aber ähnlich: Die Jahreszahl (mittig oder am Rand ausgestanzt) gibt das Jahr der nächsten Prüfung an, die Zahl (1 – 12) auf 12-Uhr-Stellung den Monat. Alles Wissenswerte zur Gasprüfungspflicht für Campingfahrzeuge haben wir hier zusammengefasst.

Führerschein-Umtausch: Diese Jahrgänge sind 2026 an der Reihe

Die Tage des alten Führerscheins sind gezählt – bis spätestens 19. Januar 2033 muss er umgetauscht und durch den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat ersetzt werden. Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden.

Wer ein Wohnmobil mit über 3500 kg Gesamtgewicht fährt, muss jedoch nicht um seine Führerscheinklasse bangen. Alle auf dem alten Führerschein gültigen Klassen bleiben bestehen und werden lediglich in die neue Nomenklatur übersetzt. So wird etwa aus der Klasse 3 für Pkw bis 7,5 t auf dem alten Führerschein die Klasse C1/C1E auf dem Fahrerlaubnis-Nachweis in Scheckkartenformat.

Hintergrund für den Tausch ist eine EU-Richtlinie zur Umstellung auf fälschungssichere Führerscheine, die den alten Papierführerschein nach und nach ersetzt. Hier gibt es alle Informationen zum Führerschein-Tausch.

Kfz-Steuer nur noch als Einmalzahlung: Ab 2026 keine Raten mehr möglich

Ab 2026 ist die Kfz-Steuer nur noch als Einmalzahlung möglich. Dies betrifft alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge, mit Ausnahme von Elektrofahrzeugen, die auch weiterhin von einer Steuerbefreiung profitieren. Doch bereits zuvor dürften die abweichenden Einrichtungszeiträume nur äußerst wenige Autofahrer:innen beschäftigt haben. Laut Zoll war die Option auf halbjährliche Zahlung erst ab einer Jahressteuer von über 500 Euro mit drei Prozent Aufgeld möglich, die Option auf vierteljährliche Zahlung erst ab über 1000 Euro Jahressteuer und mit sechs Prozent Aufgeld.

An der Höhe der Kfz-Steuer ändert die Einmalzahlung nichts. Bei Saisonkennzeichen ist ebenfalls zukünftig auch nur der Zeitraum besteuert, in dem das Fahrzeug angemeldet ist. Alle wichtigen Informationen zum Saisonkennzeichen haben wir hier zusammengestellt.

Versicherung: Neue Typklassen und Regionalklassen auch für Wohnmobile

Für rund 5,9 Mio. Autofahrende steigen die Einstufungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung und damit auch die Beiträge, während etwa 4,5 Mio. von niedrigeren Typklassen profitieren, womit der Versicherungsbeitrag sinkt. Für rund 32 Mio. Autofahrende bleibt die Typklasse dagegen unverändert. Diese Anpassungen betreffen natürlich nicht nur Halter:innen eines Pkw, sondern treffen auch einige Wohnmobil-Besitzer:innen. Hier alle Informationen rund um den Versicherungswechsel.

Höhere Kraftstoffpreise: Steigende CO₂-Bepreisung auch 2026 wahrscheinlich

Ab dem 1. Januar 2026 wird die CO₂-Steuer auf fossile Brennstoffe, darunter auch Benzin- und Dieselkraftstoffe, erneut angehoben. Der genaue Anstieg pro Tonne CO₂ steht noch nicht fest, könnte aber zwischen etwa 55 und 65 Euro liegen. Je nach Expertenschätzung könnte dies würde den Benzinpreis um etwa 2,8 bis 3 Cent pro Liter sowie den Dieselpreis sogar etwas mehr als 3 Cent pro Liter erhöhen. Die aktuellen Benzin- und Dieselpreise gibt es hier zum Nachlesen.

Neues Notrufsystem: Ab 2026 Pflicht

Ab Januar 2026 müssen alle neu entwickelten Pkw sowie leichten Nutzfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (Klasse M1 und N1) – und somit auch vielen Wohnmobilen und insbesondere Campervans – mit dem digitalen Notrufsystem „Next Generation eCall“ (NG eCall) ausgestattet sein. Das neue System nutzt nun 4G- und 5G-Netze, während beim bereits seit 2018 bereits verpflichtenden Vorgänger „eCall“ die Mobilfunknetze 2G und 3G Standard waren.

An der Funktionsweise der Systeme ändert sich für Fahrer:innen wenig. Im Falle eines Unfalls ruft auch das NG eCall automatisch die Notrufnummer 112 an und übermittelt die genaue Position des Fahrzeugs sowie den Fahrzeugtypen den Rettungskräften. Die Netzwahl und der Notruf erfolgen dabei unabhängig von einer SIM-Karte.

Fahrzeuge ohne das NG eCall-System erhalten ab 2026 keine neue Typgenehmigung mehr. Mit einer Übergangsfrist von einem Jahr gilt die Ausstattungspflicht mit NG eCall ab Januar 2027 schließlich für alle neu zugelassenen Pkw, Lagerbestände dürfen bis Ende 2026 noch neu zugelassen werden.

Für Autofahrende bedeutet das neue System zwar wahrscheinlich leicht steigende Anschaffungskosten, gleichzeitig soll das System aber für eine deutliche Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Denn bereits 2028 könnte das 2G-Netz in Deutschland bei der Telekom sowie Vodafone abgestellt werden, das 3G-Netz wurde bei beiden Anbietern bereits 2021 eingestellt. Aktuell unterhält nur noch Telefonica in Deutschland ein 3G-Netz.

Änderungen im europäischen Ausland: Das ist 2026 neu

Zufahrtskontrollen in österreichischen Städten: Das ist geplant

Zwar stecken die Pläne der österreichischen Städte noch in den Kinderschuhen, aber theoretisch macht eine Nouvelle in Österreichs Straßenverkehrsordnung (StVO) die kamerabasierte Zufahrtskontrolle an Fahrverbotszonen möglich. Folgende Städte haben laut ADAC an einer Kontrolle mithilfe von Kameras Interesse bekundet:

  • Wien

  • Salzburg

  • Linz

  • Graz

  • St. Pölten

  • Leoben

Spezifisch soll es darum gehen, bestimmte Stadtteile nur für berechtigte Fahrzeuge (etwa Anwohner:innen, Lieferdienste oder Einsatzfahrzeuge) zugänglich zu machen, um so sowohl die Stellplatzauslastung und den innerstädtischen Verkehr zu reduzieren, als auch im Sinne des Klimaschutzes zu handeln. Bei Verstößen gegen die Einfahrtbeschränkungen sollen auch ausländische Halter:innen zur Kasse gebeten werden. Die Geldbußen liegen bei bis zu 726 Euro, bei Wiederholungstäter:innen sogar bis zu 2180 Euro (Alle Preise: Stand Dezember 2025).

Die Stadt Wien habe besonders hohes Interesse an einer Implementation des Kamerasystems bekundet. Speziell geht es um das historische Zentrum (1. Bezirk). Aber: Laut ADAC dürfte das Verkehrsmanagement-System frühestens 2028 an den Start gehen können. Das läge unter anderem an EU-Ausschreibungsverfahren zu Technik und Software, so der Automobilclub. Der österreichische Automobilclub ÖAMTC erwartet mit der Nouvelle einen „Wildwuchs“ an Fahrverbotszonen, solange keine einheitlichen Vorgaben vorliegen.

Spanien ersetzt das Warndreieck: V16-Lampe verpflichtend – auch für Reisende?

Im Januar 2026 wird in Spanien die sogenannte „V16-Lampe“ als Ersatz des Warndreiecks verpflichtend. Vorerst geht diese Regelung aber mit zwei Ausnahmen an den Start:

  • Sie gilt zunächst nur auf Schnellstraßen und Autobahnen

  • und die Pflicht gilt nur für Fahrzeuge mit spanischer Zulassung

Urlauber:innen sind demnach nur betroffen, wenn sie in einem spanischen Mietwagen unterwegs sind. Wer mit dem eigenen Wohnmobil nach Spanien fährt, muss eine V16-Warnlampe also nicht an Bord haben. Empfehlenswert kann das LED-Blinklicht dennoch sein, denn sie sorgt bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen und dichtem Verkehr für mehr Sichtbarkeit. Weitere Informationen zur V16-Warnleuchte haben wir hier zusammengefasst.

Mautsysteme europaweit zunehmend digitalisiert: Klebevignette wird ersetzt

Und auch beim Thema Maut gibt es erneut Bewegung. So wird 2026 etwa das letzte Jahr sein, in dem in Österreich eine Klebevignette gültig ist. Ab 2027 steigt das Alpenland auf die rein digitale Vignette um. Und auch für Kroatien-Reisende ist 2026 die letzte Sommersaison mit Mauthäuschen. Ab dem 1. März 2026 ersetzt der Adriastaat die bisher streckenbezogene Maut durch ein digitales System. Die Preise, insbesondere für Campingfahrzeuge, können mit einer Neuausrichtung des Mautsystems jeweils angepasst werden. Eine Übersicht zur Maut in Europa haben wir hier.

Quellen